Mitglied inaktiv
Hallo, uns stellt sich folgende Frage: Ist es rechtens, dass eine wg. bevorstehender Arbeitslosigkeit gezahlte Abfindung wie Lohn behandelt wird und als Basis für die Erhebung des Kindergartenbeitrages (NRW) benutzt wird? Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus! spooki + Anhang
Hallo, das kommt auf die Satzung an! Es muss doch später auf jeden Fall eine Korrektur erfolgen, wenn weniger Verdienst da ist! Guß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, wir haben das gleiche Problem, die Frage scheint jedoch nicht ganz verstanden worden zu sein; daß eine Korrektur erfolgt, wenn sich das Einkommen ändert ist klar. Die Frage ist jedoch eine andere; Auf welcher Grundlage (abgesehen von der "Alles-über-einen-Kamm-scheren-Regelung "Bruttogehalt = Bezugsgrundlage") wird meine Abfindung für über 5 Jahre, in denen unser Kind nocht nicht einmal in Planung war, geschweige denn auf diesem Planeten oder zum KiGa gewalndelt ist, zur Berechnung herangezogen??? Es kann doch nicht richtig sein, eine Abfindungszahlung ganz banal als in einem Jahr verdientes Bruttogehalt zu betrachten! Nur weil diese Auszahlung gerade in 2008 stattgefunden hat, dürfte es meines Erachtens nicht Sinn der Sache sein, den gesamten Betrag als Grundlage für die Beitragsberechnung für 2008 zu verwenden. Für diese Abfindung habe ich, wie erwähnt, 6 Jahre hingerabeitet! Oder habe ich mit knapp 40.000,-EUR,-EUR Lohnsteuer in 2008 nicht bereits genug abgedrückt? Wenn diese Berechnungsweise von der Stadt Hagen/NRW gerecht und gewollt sein soll, dann sage ich nur "Armes Deutschland"! Es braucht sich wirklich niemand mehr die Frage zu stellen und zu wundern, weshalb wir so ein kinderarmes und kinderfeindliches Volk sind !!! Einen schönen Gruss auch an die Bundesministerin von der Leyen! MfG
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