Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartenbeitrag 2022

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergartenbeitrag 2022

Saskia001

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Hallo, ich habe vor ca. 1 Woche eine Mail bekommen dass das Kindergarten Jahr von meinen Sohn 2022 neu berechnet werden muss. Ich habe Dan der netten Dame sofort geantwortet das mein Sohn dort laut Schreiben von denen vom ..01.08.21 bis 31.7.24 auf 0,00 Euro gesetzt worden ist.  Heute bekam ich den Anruf das sie das Schreiben auch gesehen hat, dennoch sei sie neu und sie weis nicht warum die vorrige Kollegin dies rausgesendet hat. Laut ihrer Aussage hat sie sich wohl vertan da mein Kind genau am 3.10.17 geborgen wurde.  Auch wenn das ein Fehler von denen war , soll ich nun um die 4000 Euro nachzahlen von dem ganzen fehlenden Jahr 2022 und auch 2021 würde neu gerechnet werden.  meine Frage ist wenn es deren Fehler war und sogar ein Schreiben an uns raus ging das wir nichts mehr zahlen müssen ob wir Dan jetzt wirklich das ganze Geld nachzahlen müssen.  leider hat sie nurnoch das schreibe und ich finde unseres leider nicht. Ich hoffe sie können mir weiter helfen. Mit lieben Grüßen Saskia 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, und im konkreten Fall beurteilen zu können, ob die Nachzahlung zu Recht erfolgt ist es grundsätzlich möglich, Beiträge aus 2022 zurückzufordern. Bei 2021 muss man genauer hinschauen, diese Ansprüche könnten verjährt sein. Liebe Grüße NB


roza_soza

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Interessant wäre vielleicht noch das Bundesland um zu schauen, welche Regelungen es zur Beitragsfreiheit gibt. Warum war der Beitrag denn 0 Euro und warum nun doch nicht? 


roza_soza

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Und falls Beitragsfreiheit an Stundne hängt ggf dazu noch Infos.


Saskia001

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Weil sie dachten er wäre in den letzten zwei fahren, das war er aber erst ab dem 1.8.22 und nicht ab dem 31.7.21.  das Bundesland ist Nordrhein Westfalen 


Saskia001

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in den letzten zwei Jahren sollte da stehen.    Sie haben mit am 31.7.21 ein Brief geschickt das er ab da beitragsfrei ist.  dieses hat sie heute gesehen und hat sich dafür entschuldigt aber es sei ein Fehler aber trotzdem müsste sie das Geld einfordern. das war ihre Kollegin die davor dort gearbeitet hat und die muss es wohl verkehrt gemacht haben. 


Sternenschnuppe

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Die dürfen das.    https://www.judicialis.de/Oberverwaltungsgericht%20Nordrhein-Westfalen_12-A-1983-08_Urteil_27.10.2008.html#:~:text=Elternbeiträge%20nach%20dem%20%22Gesetz%20über,3%2C%2012%20Abs.   Bitte um Ratenzahlung 


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