Ich würde gern wissen ob man den Kindergartenbeitrag nachzahlen muss wenn sich der Steuerbescheid ändert und man den auch direkt einreicht nach Erhalt. Bei Selbstständigen bekommt man den ja erst 2 Jahre nach Beendigung des Jahres. Nun wurde ja die Kitagebühr von 2017 errechnet und jetzt ist 2018 höher. Ändert sich der Betrag nur in Zukunft oder wird er rückwirkend eingefordert?
von
PUSCHL0102
am 20.06.2020, 21:35
Antwort auf:
Kindergartenbeitrag rückwirkend bei Einkommenssteuebescheid
Hallo,
das kommt auf die Satzung an, kann aber durchaus sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2020
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Kindergartenbeitrag rückwirkend bei Einkommenssteuebescheid
Möglicherweise gibt es diesbezüglich regionale Unterschiede. Bei uns ist es aber definitiv so, das der Kita-Beitrag auch rückwirkend korrigiert wird, sowohl nach oben wie auch nach unten (je nachdem, was aufgrund der Sachlage halt korrekt ist).
von
chrissicat
am 21.06.2020, 13:14
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Kindergartenbeitrag rückwirkend bei Einkommenssteuebescheid
Ja nur nun zahlen wir die Gebühren aus 2019/2020 wegen unserem Verdienst von 2018. Aber 2019 und besonders dieses Jahr 2020 haben wir ja viel weniger verdient. Das kommt mir so komisch vor.
von
PUSCHL0102
am 21.06.2020, 21:00