Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartenbeitrag rückwirkend bei Einkommenssteuebescheid

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kindergartenbeitrag rückwirkend bei Einkommenssteuebescheid

PUSCHL0102

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Ich würde gern wissen ob man den Kindergartenbeitrag nachzahlen muss wenn sich der Steuerbescheid ändert und man den auch direkt einreicht nach Erhalt. Bei Selbstständigen bekommt man den ja erst 2 Jahre nach Beendigung des Jahres. Nun wurde ja die Kitagebühr von 2017 errechnet und jetzt ist 2018 höher. Ändert sich der Betrag nur in Zukunft oder wird er rückwirkend eingefordert?


chrissicat

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Möglicherweise gibt es diesbezüglich regionale Unterschiede. Bei uns ist es aber definitiv so, das der Kita-Beitrag auch rückwirkend korrigiert wird, sowohl nach oben wie auch nach unten (je nachdem, was aufgrund der Sachlage halt korrekt ist).


PUSCHL0102

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Ja nur nun zahlen wir die Gebühren aus 2019/2020 wegen unserem Verdienst von 2018. Aber 2019 und besonders dieses Jahr 2020 haben wir ja viel weniger verdient. Das kommt mir so komisch vor.


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