mathilda2011
Seit letzten Jahres November muss ich den Kindergartenbeitrag als Alleinerziehend selbst übernehmen. Komplett. Inklusive Essen und 182 Euro für den Ganztagesplatz. Der Kindsvater hat bisher nicht einen einzigen Cent dazu beigesteuert. Ich habe bereits einen Anwalt beauftragt, für die Zukunft zu erreichen, dass er sich an den Kosten beteiligt. Laut Anwalt kann ich aber die Kosten rückwirkend nicht einfordern. Mir war dies lediglich bekannt bei fehlenden Unterhaltsleistungen, nicht jedoch bei dem Kindergartenbeitrag. Der Anwalt ist sich selbst nicht ganz sicher. Im Internet liest man das eine und das andere. Was ist denn nun richtig? Es ist für mich eine unglaubliche Belastung, diesen Beitrag jeden Monat zu stemmen. Ich zahle jeden Monat mit allem 250 Euro ohne das auch nur ein einziger Cent vom Kindsvater kommt. Kann ich die Beiträge anteilig gemessen an seinem Einkommen rückwirkend einfordern oder nicht?
Hallo, nicht böse sein, aber wer anwaltlich vertreten ist kann hier nicht beraten werden. Liebe Grüße NB
la-floe
hi, was hast du denn für ein Einkommen, dass der Kindergartenbeitrag derart hoch ist? Kindergarten ist Mehrbedarf aber ob das rückwirkend gefordert werden kann....hast du ihn denn schriftlich aufgefordert sich zu beteiligen? floe
Lina_100
Die Elterbeiträge sind von Gemeinde zu Gemeinde ganz unterschiedlich geregelt. Wir zahlen z.B. in der höchsten Gruppe 456 EUR. In anderen Gemeinden gibt es einen Standardsatz, der bei geringem Einkommen reduziert werden kann.
Sternenschnuppe
Zahle für einen Platz von 08-15 Uhr mit Essen jetzt 300€ Zu Deiner Frage : Zahlt er denn den vollen Unterhalt und ist darüber hinaus leistungsfähig ?
la-floe
Oh, da scheinen wie Berliner es richtig gut zu haben... Ich zahle 23€ für die Grosse und 32€ für den Lütten. Platz 7-9h. floe
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