Hallo Frau Bader,
vllt können sie mir weiterhelfen. Bis her wurde meine 15 jährige Tochter aus erster Ehe beim Kindergartenbeitrag mit angerechnet (Familie mit 2 Kinder unter 18). Meine Tochter wohnt seit kurzem bei ihrem Vater.
Jetzt nach Corona und Wiederaufnahme des Kindergarten wird uns der Beitrag für Familien mit 1 Kind unter 18 abgebucht.
Nun die Frage gilt meine 15 jährige Tochter nicht mehr zu meiner Familie? Also haben mein neuer Partner und ich nur noch 1 Kind? Ich habe das gemeinsame Sorgerecht mit meinem Ex-Mann.
von
puschel2011de
am 10.07.2020, 13:19
Antwort auf:
Kindergartenbeitrag
Hallo,
kommt auf die Satzung an. Wenn es nur für im Haushalt lebende Kinder zählt, ist es so richtig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2020
Antwort auf:
Kindergartenbeitrag
Hier in der Gemeinde werden zB ausdrücklich "im Haushalt lebende Kinder unter 18 Jahren" für die Beitragsberechnung berücksichtigt.
Hier würde deine Tochter also tatsächlich nicht mehr "zählen". Ob das fair ist oder nicht, sei unbestritten diskussionsfähig.
Mitglied inaktiv - 11.07.2020, 16:09
Antwort auf:
Kindergartenbeitrag
Hallo danke für die Antworten. In der Beitragsliste die man im Internet herunterladen kann steht nicht genau "im Haushalt lebende" sondern nur "für 1 Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18" jetzt wurde mir aber gesagt das es anscheinend doch so ist mit nur im Haushalt lebende das verwirrt mich total.
Würde ein Zweitwohnsitz etwas bringen weil meine große Tochter doch auch öfter bei uns ist?
von
puschel2011de
am 13.07.2020, 10:46