Sehr geehrte Frau Bader,
Unser Sohn besucht seit 2014 die Tagesmutter. Von dort ist er im August 2016 in den Kindergarten gewechselt. Wir haben immer unsere Abrechnungen eingereicht.
Jetzt im Jahr 2018 stellt die Stadt fest, dass sie sich verrechnet hat und möchte von uns Geld für 2016 und 2017 haben. Können die das machen? Verjährt das nicht? Vielleicht für 2016? Wir wissen, daß Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber wir wurden jetzt vier mal neu berechnet, weil die Berarbeiterin jedes Mal einen Fehler gemacht hat. Wir blicken gar nicht mehr durch. Welcher Anwalt wäre für den Bereich zuständig? Sozialrecht mit Schwerpunkt auf was?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Jeanette
von
Esmiralder
am 06.03.2018, 21:32
Antwort auf:
Kindergartenbeitrag
Hallo,
nein, das ist nicht verjährt.
Es wäre ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht zuständig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2018
Antwort auf:
Kindergartenbeitrag
Hi. Verjährung tritt frühestens nach 3 Jahren ein, also in eurem Fall nicht.
Eine Neuberechnung der Beiträge findet idR nur statt, wenn ihr a) neue Abrechnungen/EKSt-Bescheide eingereicht habt oder b)ihr einen Fehler findet und eine Neuberechnung fordert.
Einmal Beitrag auf Basis eurer Unterlagen berechnet und den Brief geschickt, ist der Fall nämlich vom Tisch und wird nur zu og. Gelegenheiten wieder angefasst.
Selbstverständlich kann sich auch eine Sachbearbeiterin verrechnen und dies dann selbst bemerken - aber 4 mal?
Entschuldigt bitte, aber das hört sich für mich sehr sehr ungewöhnlich an.
Seid ihr sicher, daß der Fehler bei der Bearbeiterin liegt?
Oder liegt die Neuberechnung nicht doch daran, dass ihr nachträglich korrigierte/neue Abrechnungen eingereicht habt, worauf hin sich auch für die vergangenen Jahre Nachzahlungen ergeben?
von
cube
am 07.03.2018, 13:19