S.Loew
Guten Tag, kann ich 12 Monate Elternzeit zwischen dem 7.-8. Geburtstag nachholen? Das Kind ist am 18.11.2014 geboren, ich habe den AG gewechselt und es nicht angekündigt, dass ich noch Elternzeit machen werde (war so nicht geplant). Und wenn ja, muß ich das 7 oder 13 Wochen zuvor anmelden? vg
Hallo, mit Frist von 13 Wochen können Sie es beantragen, haben aber keinen Anspruch darauf. Auch kann der Arbeitgeber verlangen, dass sie es nach weisen, wie lange sie schon Elternzeit hatten. Liebe Grüße NB
MamaausM
Du musst es 13 Wochen vorher anmelden. Dein AG kann einen Nachweis verlangen, wieviel Elternzeit du schon verbraucht hast.
mellomania
der AG kann aber ablehnen! da das kind nach alter regelung, also vor dem 1.7.15 geboren ist, ist der neue AG nicht verpflichtet, da zuzustimmen.
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