Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich habe ein problem und bräuchte mal ihre hilfe. ich war von 96 bis 01 drogenabhängig und erhielt sozialhilfe. bis 4.02 war ich über das sozialamt von der gez befreit. 3.01 kündigte ich meine wohnung,zog zu meinen eltern zurück und schaffte endlich einen entzug. seitdem habe ich keine drogen mehr genommen und ein neues leben angefangen. letztes jahr erhielt ich von der gez ein schreiben, daß ich die gebühren ab 4.02 zu zahlen hätte und eine rechnung über fast 400 euro. trotz telefonischer und schriftlicher erklärung, daß ich, seit ich die wohnung kündigte habe und zu meinen eltern zurückzog, keinen fernseher mehr besitze, will die gez mir die gebühren ab 4.02 nicht erlassen mit der begründung, ich hätte den fernseher bei der wohnungskündigung abmelden müssen, was ich aber nicht tat. auch ein schreiben mit der antwort,daß ich durch mein drogenproblem dazu gar nicht in der lage war sowie ein attest von meinem hausarzt, der mir meine abhängigkeit bis 01 bescheinigt hat, will die gez nicht gelten lassen. inzwischen habe ich eine 2 monate alte tochter,bin alleinerziehend ohne einkommen,erhalte nur kinderunterhalt und wohngeld und weiß nicht,wie ich das geld aufbringen soll.auch eine ratenzahlung würde mir sehr schwer fallen,da ich mit meiner kleinen tochter gerade so über die runden komme.ist die forderung der gez denn eigentlich rechtmäßig? sie würden mir mit ner antwort sehr helfen. vielen dank im voraus
Hallo, das kann man so pauschal wirklich nicht beantworten, ohne die genauen Umstände zu kennen. Gibt es bei Ihnen keine Verbraucherzentrale, die soetwas prüft? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
GLÜCKWUNSCH...sei stolz auf dich... das ist erstmal das wichtigste.du hast den absprung geschafft!!! zu dem thema gez kann ich dir nur sagen die machen wassie wollen ob legal oder illegal... lieben gruss sarah
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