Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann nach drei Jahren Elternzeit nicht mehr zurück

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann nach drei Jahren Elternzeit nicht mehr zurück

Puteloni

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Sehr geehrte Frau Bader Ich bin noch bis Mai 2016 in elternzeit und wollte dann in meiner alten Firma auf 20 std Basis wieder anfangen. Wäre dann drei jahre in Eltern Zeit gewesen bzw bin dann drei jahre in elternzeit. Nun hat mich heute meine Chefin angerufen uns mit mitgeteilt das sie mich nicht wie abgemacht in Teilzeit zurück nehmen sondern das ich nur in vollzeit zurück kommen kann. Ich habe abgelehnt und dementsprechend muss das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst werden. Was ist jetzt für mich das beste auch um bis ich einen neuen Job habe finanziell abgesichert zu sein? Soll ich mich lieber kündigen lassen? Und habe ich dann noch Anspruch auf den bereits unterschrieben elementar Platz meiner Tochter? Danke im voraus und liebe grüße puteloni


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie den Vertrag nicht erfüllen können, müssen Sie kündigen. Da Sie dem Arbeitsmarkt dann nur halbe Tage zur Verfügung stehen, wenn Sie auch nur halbes Arbeitslosengeld 1 bekommen. Der Anspruch auf die Kindergartenplatz (bis mittags) besteht dafür jeden Fall. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein, dann musst Du kündigen, der Arbeitgeber kann den alten Vertrag ja einhalten. Du musst drei Monate vor Ende der Elternzeit kündigen. Sie soll Dir das schriftlich geben, dass Teilzeit nicht geht. Damit gehst Du zum Arbeitsamt und bekommst mit Glück keine Sperre. Auf jeden Fall vor der Kündigung zum Arbeitsamt. Gleichzeitig den Betreuungsvertrag mitnehmen der belegt dass es Vollzeit nicht geht. Insgesamt weißt Du es ja aber auch zeitig genug, damit Du Dir jetzt schon eine passende neue Stelle suchen kannst für den Zeitpunkt.


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