Witties
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber für 2 Jahre Elternzeit beantragt und wollte nach 1 1/2 Jahren ab Oktober in Teilzeit an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Nun habe ich ein neues Jobangebot bekommen, welches ich auch annehmen werde. Der neue Job beginnt allerdings erst ab November. Kann ich nun mit meinem alten Arbeitgeber vereinbaren, dass ich einen weiteren Monat in Elternzeit zu Hause bleibe und nicht mehr für den einen Monat zurückkehre? Vielen Dank im Voraus
Hallo, Sie haben ja zwei Möglichkeiten: 1. In der Ez bei dem anderen AG Tz arbeiten (da muss der alte AG zustimmen) 2. Mit den vertragl. Fristen kündigen u beim neuen Ag anfangen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ist er denn mit dem Nebenjob einverstanden ?
Witties
Es ist kein Nebenjob, sondern ein kompletter Jobwechsel.
Sternenschnuppe
Dann musst Du kündigen. Beziehungsweise zum Ende der Elternzeit immer drei Monate eher, sonst greift die normale Frist ab erstem Arbeitstag. Weitere Elternzeit muss 7 Wochen vorher angemeldet werden. Hilft nur ein Auflösungsvertrag , wenn der AG mitmacht. Rufe an und frage. Ist die Teilzeit denn schon schriftlich ausgemacht ?
Witties
Die Teilzeit war schon komplett schriftlich festgehalten worden. Aber wie es im Leben oft ist: Viele Gelegenheiten ergeben sich unverhofft und kurzfristig. Insofern will ich per Aufhebungsvertrag aus meinem jetzigen Arbeitsverhältnis raus und das möglichst mit dem einen Monat länger Elternzeit zu Hause.
Sternenschnuppe
Wie oben genannt, das kann der Chef machen, er ist aber rechtlich dazu nich verpflichtet. Gehe so schnell wie möglich hin oder rufe an. Aber bitte unterschreibe keinen neuen Arbeitsvertrag bis das geklärt ist. Sonst könnte das erhebliche Konsequenzen bedeuten.
Witties
Das mache ich. Erst alles klären und dann neuen Vertrag unterschreiben. Vielen Dank für Ihre Antworten!
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes