Witties
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem jetzigen Arbeitgeber für 2 Jahre Elternzeit beantragt und wollte nach 1 1/2 Jahren ab Oktober in Teilzeit an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Nun habe ich ein neues Jobangebot bekommen, welches ich auch annehmen werde. Der neue Job beginnt allerdings erst ab November. Kann ich nun mit meinem alten Arbeitgeber vereinbaren, dass ich einen weiteren Monat in Elternzeit zu Hause bleibe und nicht mehr für den einen Monat zurückkehre? Vielen Dank im Voraus
Hallo, Sie haben ja zwei Möglichkeiten: 1. In der Ez bei dem anderen AG Tz arbeiten (da muss der alte AG zustimmen) 2. Mit den vertragl. Fristen kündigen u beim neuen Ag anfangen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ist er denn mit dem Nebenjob einverstanden ?
Witties
Es ist kein Nebenjob, sondern ein kompletter Jobwechsel.
Sternenschnuppe
Dann musst Du kündigen. Beziehungsweise zum Ende der Elternzeit immer drei Monate eher, sonst greift die normale Frist ab erstem Arbeitstag. Weitere Elternzeit muss 7 Wochen vorher angemeldet werden. Hilft nur ein Auflösungsvertrag , wenn der AG mitmacht. Rufe an und frage. Ist die Teilzeit denn schon schriftlich ausgemacht ?
Witties
Die Teilzeit war schon komplett schriftlich festgehalten worden. Aber wie es im Leben oft ist: Viele Gelegenheiten ergeben sich unverhofft und kurzfristig. Insofern will ich per Aufhebungsvertrag aus meinem jetzigen Arbeitsverhältnis raus und das möglichst mit dem einen Monat länger Elternzeit zu Hause.
Sternenschnuppe
Wie oben genannt, das kann der Chef machen, er ist aber rechtlich dazu nich verpflichtet. Gehe so schnell wie möglich hin oder rufe an. Aber bitte unterschreibe keinen neuen Arbeitsvertrag bis das geklärt ist. Sonst könnte das erhebliche Konsequenzen bedeuten.
Witties
Das mache ich. Erst alles klären und dann neuen Vertrag unterschreiben. Vielen Dank für Ihre Antworten!
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?