Ernikind
Vielen lieben Dank erstmal für die Infos! Mein Mann ist zwar Beamter, jedoch verdient er nicht so viel, daß wir über der Bemessungsgrenze für die Familienversicherung liegen. Das ist sicher. Ich habe bei beiden Kindern jeweils drei Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber (zwei verschiedene) beantragt, bin aber jeweils ab dem ersten Geburtstag wieder arbeiten gegangen (nicht in Elternzeit und sozialversicherungspflichtig). Nun habe ich wiederum einen neuen Arbeitgeber. Kann ich diesen auch um die restliche Elternzeit von vier Jahren und einen 450€Job bitten? Was bedeutet eine 7-Wochen-Frist? Kann ich zusätzlich noch einen 250€ Job woanders annehmen? Klingt wirr, aber ich möchte mich einfach informieren. Wenn es die Möglichkeit gibt, dann möchte ich sie nicht verschenken. LG Anne
Hallo, ich hab doch schon geschrieben: Sie können für jedes Kind noch Elternzeit nehmen, dies aber nur mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers. Ob Sie noch zusätzlich einen Minijob nehmen können, müssen Sie mit dem Arbeitgeber klären bzw. schauen was im Arbeitsvertrag steht. Liebe Grüße NB
Ernikind
Meine Kinder sind drei und fünf.
mellomania
ich denke nein. dir steht rechtlich gesehen die elternzeit nur bis zum 3. lebensjahr zu. was du mit einem arbeitgeber ausmachst (übertragung für später) muss der neue nicht akzeptieren. der kauf ja nicht die katz im sack. meine reste sind ebenfalls weg als ich zum neuen arbeitgeberw wechselte. das wusste ich auch vorher. wäre dein kind jetzt 2 dann hättest du noch ein jahr aber da beide drüber sind muss es der arbeitgeber nicht genehmigen. so ist meine information
Ernikind
Vielen Dank!
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