schnuti78
Hallo Frau Bader, gestern hatte ich mein Gespräch, wie es nach der Elternzeit (1 Jahr) in der Firma weitergeht. Normalerweise war alles schon vorher geklärt. Ich arbeite als Ass. der Geschäftsleitung in einer kleinen Firma (weniger als 15 Mitarbeiter!) allein mit 40 Wochenstunden. Nun möchten meine beiden Vorgesetzten eine neue Mitarbeiterin auf 30 Stunden, ab Januar 2014 einstellen und mich ebenso auf 30 Stunden kürzen. Da wir Haus bauen muss ich wieder voll verdienen können. Dazu kommt, dass ebenso noch die Ehefrau des einen Chefs mit als Aushilfe arbeitet und wir dann für 1,5 Stellen zu dritt wären. Da ich dort dieses Büro aufgebaut habe, weiß ich wieviel Arbeitskraft benötigt wird. Das heißt, es sind zu viele Personen dann auf einer Stelle. Dazu kommt, dass sich einer meiner beiden Chefs anmaast, mir zu sagen, dass ja eh meine KInder ständig krank sein werden und das ebenso ein Grund der Kürzung wäre. Liebe Frau Bader, kann ich dagegen vorgehen??? Liebste Grüße schnuti78
Hallo, Sie haben einen Vollzeitvertrag und deshalb auch Anspruch auf eine Vollzeitstelle.Das kann der Arbeitgeber nur ändern, wenn er eine Änderungskündigung ausspricht.Ob das in Ihrem Fall zulässig ist, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Liebe Grüße, NB
peekaboo
ob sich das Gehaltsmässig wirklich so negativ auswirkt. Bei uns ist es so, dass wir "Progressionsbedingt" schlechter dastehen würden, wenn ich mehr Stunden arbeiten würde. Sprich ginge ich rein vom Verdienst aus, bin ich Geldtechnisch mit einem Minijob besser dran, als mit einem Teilzeit Job. LG Peeka
schnuti78
Vielen Dank, aber bei mir sind es ca. 465 EUR weniger, also eine Menge Geld. Mir sägt leider meine Vetretung am Stuhl, eine Freundin der Familie!
schnuti78
darf er es nur ausprechen oder muss es schriftlich vereinbart werden. Ich kann das Schriftstück doch sicher für Januar jetzt schon verlangen? Wann wäre denn diese Änderungskündigung nicht zulässig??? Ich versuche nochmals auf dem netten Weg mein Glück und möchte meinem AG einen Mittelweg vorschlagen 35 Stunden.
Pamo
Diese Änderungskündigung muss m.W. betriebsbedingt sein und - selbstverständlich - muss sie schriftlich sein! "Verlangen" würde ich die gar nicht, die ist doch gar nicht in deinem Interesse?
SumSum076
Könntest du von deinem AG die Zustimmung zur Verlängerung der EZ bekommen? Gruß Sabine
schnuti78
Hallo Sabine, nein, da der Arbeitsvertrag meiner SSW-Vertretung jetzt im September abläuft und das auch nicht in meinem Interesse wäre. Ich habe jetzt schon drei Monate ohne Elterngeld überbrücken müssen und das war mit einem Gehalt etwas knapp. Es ist nur sehr komisch, dass sie ab Januar mit mir auf 30 Stunden für beide wieder anfangen soll. Ich habe diese Stelle aufgebaut und weiß den Arbeitsumfang und der ist sicher nicht für zwei Personen. Liebe Grüße Nadine
Mitglied inaktiv
was iost daran komisch? Sobald du deine Elternzeit beendet hast, hast Du keinen Kündigungsschutz mehr. Sprich, rein theoretisch kannst du am ersten Arbeitstag deien Kündigung bekommen. Rechne selbst aus wie das dann mit entsprechenden Kündigungsfristen ist..... Angesicht der Situation würde ich alles versuchen - wenn ich den damen denn dann wirklich ein Schnäppchen schlagen will -. und Elternzeit weiter verlängern. Sei es indem ich dann dort Teilzeit arbeite - das darf man nämlich innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std, sei es weil ich mir vom AG das OK hole, bei einem anderen AG dann bis zu 30 Std teilzeit innerhalb der Elternzeit zu arbeiten. Nur, da du weniger als 2 Jahre Elternzeit genommen hast, benötigst Du jetzt dafür das OK des Chefs. So oder so würde ich mich nach einem neuen Job umsuchen. Udn das lieber aus einer ungekündigten Situation heraus.....
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