Tom78
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat einen Arbeitsvertrag, in dem geregelt ist, dass Sie je nach Bedarf zw. 32 und 40 Wochenstunden als Erzieherin eingesetzt werden kann. Sie hat vor der Elternzeit mehrere Jahre 37 Wochenstunden gearbeitet. Ihr Arbeitgeber will Sie jetzt nach Ende der Elternzeit auf 32 Wochenstunden runterstufen. Das hat finanzielle Einbußen für uns zur Folge. Darf der Arbeitgeber das oder hat meine Frau das Recht, ihre alten Wochenarbeitsstunden einzufordern? Ich habe gehört, dass es eine Regelung gibt, die besagt, dass der Arbeitnehmer die Arbeitszeit für 3 Monate nach der Elternzeit nicht kürzen darf. Gibt es diese tatsächlich? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus! Es grüßt Sie herzlich Tom
Hallo, da es im vertrag so steht darf er das. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn das so im Vertrag steht, darf der AG das. Je nach Bedarf 32 - 40 Std. - wenn jetzt also Bedarf für 32 Stunden ist, darf er sie auch 32 Std. einsetzen, da das mit dem gültigen Arbeitsvertrag konform geht. Wenn deine Frau nicht weniger als 37 Std. arbeiten will, hätte sie damals auf eine Vertragsänderung bestehen müssen.
mellomania
du schreibst ja selber dass im vertrag 32 bis 40 steht. und in dem rahmen setzt er sie ein. und wenn es jetzt 32 sind dann passt der vertrag genauso als würde er sie mit 40 einsetzen.
Felica
Wenn es beruhigt, so gross werden die Verluste nicht sein. Den lohnsteuergruppierung, Freibetrag usw dürfe es wenig ausmachen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, gestern hatte ich mein Gespräch, wie es nach der Elternzeit (1 Jahr) in der Firma weitergeht. Normalerweise war alles schon vorher geklärt. Ich arbeite als Ass. der Geschäftsleitung in einer kleinen Firma (weniger als 15 Mitarbeiter!) allein mit 40 Wochenstunden. Nun möchten meine beiden Vorgesetzten eine neue Mitarbeiterin auf ...
Liebe Frau Bader, vom Betriebsrat habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber zu meinem Wiedereinstieg nach der Elternzeit meine Vollzeitstelle auf eine 0,88 Stelle reduzieren will. Laut Zusatz zu meinem Arbeitsvertrag kann mein Arbeitgeber dies mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist tun. (Wurde bei einer Stellenaufstockung vor 13 Jahren so verein ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu Krank sein im Urlaub. Und zwar... ... nehme ich zur Zeit meinen Resturlaub nach meiner Elternzeit. Nun bin ich aber leider erkrankt. Wie verhält sich das mit meinem Urlaub, wenn ich mich krank schreiben lassen sollte? Wird mir der Resturlaub genauso wieder gut geschrieben, als wenn ich im normalen Beru ...
Guten Tag, Im Januar läuft meine Elternzeit aus. Ich arbeite seit ca2 Jahren wieder in der selben Firma auf minijob basis jeden Samstag. Nach Fragen, is mein vorheriger Vertrag (noch einiges an Überstunden und Urlaub) still gelegt für weitere 2 Jahre. Da ich weiter nur Samstag arbeiten kann. Da ich gefragt hatte ob man die Überstunden und den U ...
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...
Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...
Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...
Guten Abend, im Oktober 2017 habe ich meinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgenommen (Erfahrungsstufe 2) und im August 2019 wurde ich Schichtleitung. Aufgrund der neuen Position wurde meine Erfahrungsstufe zurück auf Beginn der Stufe 2 gerückt. Ich plane jetzt die Elternzeit frühzeitig zu verlassen und wieder als Gesundheits- ...
Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
Die letzten 10 Beiträge
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?
- Krank nach Elternzeit
- Elternzeit Schwanger
- Elternzeit Schwanger
- Eine Frage wegen meine Schwester