Mitglied inaktiv
Hallo ich habe eine Frage zur Jahressondervergütung, die in meinem Vertrag festgehalten ist. Vorab aber kurz zu mir ich habe mitte Juli meinen Arbeitsvertrag zum 1.8. 23 geschlossen und bin leider auch am 1.8.23 ins Beschäftigungsverbot gekommen. Mein Gehalt bekomme ich regelmäßig, jedoch ist die Jahressondervergütung die quasi im November versprochen war nicht mit meinem Gehalt gekommen natürlich weiß ich nicht ob sie evtl noch kommt aber fals nicht meine frage ob sie mir zusteht dazu habe ich mal das schreiben aus der Anlage abgetippt. Jahressondervergütungen stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit. Die ist als Prozentwert vom durchschnittlichen monatlichen Höhe der Jahressondervergütung Tätigkeitgruppen gestaffelt gestaltet (siehe Anlage).( in meinem Fall 66,6%) Entgelt ohne Zuschläge der jeweiligen Arbeitnehmer/innen, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Maßgeblich ist die jeweils am 01. September zustehende Entgeltgruppe. Erfolgt bis zum 31. März des Folgejahres ein Ausscheiden auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden, muss die Jahressondervergütung vollständig zurückerstattet werden. Hat die/der Arbeitnehmer/in nicht während des ganzen Kalenderjahres Bezüge von demselben Arbeitgeber erhalten, vermindert sich die Zuwendung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, für den sie/er keine Bezüge von der Xy-GmbH erhalten hat. Die Verminderung unterbleibt für die Kalendermonate, für die die/der Arbeitnehmer/in keine Bezüge erhalten hat wegen a) Beschäftigungsverbot nach 53 Abs. 2 und S6 Abs. H Mutterschutzgesetzes, b) Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs nach dem Bundes-Erziehungs-Geldgesetz bis zur Vollendung des zwölften Lebensmonats des Kindes. Vielen Dank im voraus
Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen. Das ist eine Einzelberatung, die springt das Forum. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Also ich würde es so verstehen, dass du eh nicht die volle Jahressondervergütung bekommen würdest, sondern eine um 7/12 reduzierte. Du warst ja nicht das ganze Jahr bei Unternehmen xy angestellt. Dann steht da etwas von AN´s, die zum 1.Dezember im Arbeitsverhältnis stehen - daraus folgt für mein Verständnis, dass die Zahlung auch erst zu Ende Dezember erfolgt und nicht schon vorher. Hast du denn überhaupt schon mal in der Buchhaltung nachgefragt?
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