KamiMami
Guten Tag Frau Bader, ich bin grade im 2. Jahr meiner Elternzeit, die bis zum 14.12.2019 läuft. Elterngeld habe ich nur für das 1. Jahr bekommen. Meine Frage ist nun: Kann ich in meinem Nebenjob (Minijob) wieder früher anfangen zu arbeiten? Ohne dass die Elternzeit in meinem Hauptjob aufhört? Wird das Elterngeld das ich bekommen habe dabei verrechnet und ich muss das dann zurückzahlen? Und wie muss ich da vorgehen? Können Sie mir da weiterhelfen?
Hallo, wenn der Job vom AG genehmigt ist und Sie die 30 Std/ Wo nicht überschreiten ist das möglich Liebe Grüße Nb
Mitglied inaktiv
Für den mini job hast du ja sicher die Zustimmung vom Haupt-Ag Das Elterngeld hat damit nichts mehr zu tun. War ja auch nur auf ein Jahr ausgelegt. Und wird dann im 2. Jahr nicht angerechnet Deshalb.. Ja du darfst bis 30 h/Woche während deiner EZ arbeiten....
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