Paddy1987
Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn ist zweieinhalb Jahre alt. Meine ex Freundin ist im März 2018 ausgezogen und seitdem zahle ich an Sie Betreuungsunterhalt von 1200 Euro und den Unterhalt an mein Sohn laut Düsseldorfer Tabelle.Es ist auch beides vom Jugendamt Tituliert worden, wobei das Betreuungsunterhalt an meine ex Freundin eine begrenzte Laufzeit hat nämlich bis mein Sohn 3 Jahre alt wird. Jetzt ist es so, dass meine ex Freundin einen 450 Euro Job hat. Diese aber nicht in der Unterhaltsberechnung bei Ihr angerechnet wurde. Was für mich auch ok ist. Nur geht mein Sohn jetzt ab August mit zweieinhalb Jahren in den Kindergarten 35 Stunden die Woche. Und meine ex Freundin möchte jetzt mehr Stunden arbeiten gehen. Nun weiß ich ja das sie innerhalb des 3. Lebensjahres meines Sohnes nicht arbeiten gehen brauch und Ihr Einkommen überobligatorisch ist. Jedoch hörte ich, dass manche Gerichte dieses Einkommen innerhalb des 3. Lebensjahr des Kindes auch hälftig anrechnen. Nun bleibt es ja nicht bei 450 Euro...wie viel weiß ich leider auch noch nicht. Ich sehe es jetzt nicht mehr ein,dass von Ihrem baldigem höheren Einkommen nichts angerechnet wird. Denn Ich habe nur ein BERECHNETEN SELBSTBEHALT von 1100 Euro und Sie hat 1200 Euro von mir und Ihre 450 Euro vom Nebenjob. Der Rest wie Kindergeld und mein Unterhalt an Ben von 350 Euro werden ja nicht berücksichtigt. Es kann ja nicht sein,das Sie im Monat mehr zur Verfügung hat als ich. Im Voraus vielen Dank
Hallo, der Lohn wird angerechnet - es würde es von einem Kollegen vo Ort rechnen lassen. Liebe Grüße NB
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