Zwergenmama13
Guten Abend Frau Bader, es wäre super, wenn Sie mir nochmal helfen könnten. 1.) Im Forum habe ich gelesen, dass es kein Beschäftigungsverbot (wegen Schwangerschaft mit Baby2/schwanger darf dieser Job nicht ausgeführt werden) während einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit (von Baby1) gibt. Stimmt das? Das würde bedeuten, dass man dann keine Lohnfortzahlung während des Beschäftigungsverbots in Elterzeit erhält? 2.)Ist es generell besser 1Jahr Elternzeit zu nehmen und nach diesem Jahr TZ zu arbeiten oder 2 Jahre Elternzeit zu nehmen und dann im 2. Jahr TZ in Elternzeit zu arbeiten? Macht das einen Unterschied später für den Rentenanspruch? Schonmal vielen Dank für Ihre Hilfe! Lg C
Hallo, 1. ?? Sie können doch für die TZ-Arbeit ein BV bekommen 2. 2 Jahre nehmen. Für Rente egal. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
1. Stimmt nicht. Beim BV bekommst Du das was Du verdienen würdest. Bei TZ eben Teilzeitlohn. Elternzeit beenden zum Mutterschutz. 2: zwei Jahre ! Zum einen kann man problemlos das 3. anhängen dann, hat Kündigungsschutz und kann bis 30 Stunden in Elternzeit arbeiten.
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