sonnerwetter14
Guten Tag Frau Bader, ich stehe kurz vor der Entbindung und werde noch im Wochenbett in eine andere Stadt ziehen (400km entfernt), d.h. dass ich defacto keinen Gebrauch von meinem Recht auf Wiedereinstieg bei meinem derzeitigen AG machen werden kann (es sei denn wir ziehen aus irgendwelchen Gründen innerhalb der EZ wieder zurück). Bisher habe ich noch keine schriftlichen Antrag an meinen AG auf EZ abgegeben. Jetzt fragt der AG jedoch dannach. Kann ich irgendwas falsch machen, wenn ich jetzt einfach 2 Jahre beantrage und Teilzeit ab Mai 2015 und mündlich aber bekannt gebe, dass wir umziehen und sie sich theoretisch jemand neues suchen können? Ich habe ein sehr gutes Verhältnis mit dem AG und würde gerne zeitnah Bescheidsagen, dass ich gehe. Dann wäre ggf. eine spätere Kündigung bzw. Zustimmung, dass ich woanders während der EZ arbeite kein grosses Problem, oder sehe ich das zu naiv? Gibt es für mich oder ihn irgendwelche elementaren Nachteile, die ich hier übersehe, wenn ich davon ausgehe, dass ich ihm einfach sage, dass ich nicht zurückkomme? Gibt es etwas in meiner Situation, dass ich unbedingt tun bzw. lassen sollte, oder ist das Ganze tatsächlich relativ unkompliziert? Zum AG-Wechsel: Die Länge der jetzt BEANTRAGTEN EZ hat keinen Einfluss auf die mir ZUSTEHNDE Länge beim neuen AG, richtig? Nur die TATSÄCHLICH GENOMMENE EZ wird von der Gesamt-EZ abgezogen und den Rest kann ich dann beim neuen AG beantragen, korrekt? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, ich würde die EZ für 2 JAhre beantragen, dann haben Sie später die meisten Möglichkeiten Liebe Grüße NB
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