Elsa1989
Sehr geehrte Frau Bader, in welcher Form muss ich den Vater über die Geburt des Kindes informieren, sofern noch keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt und auch so nur wenig Kontakt besteht, in Hinblick auf Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsvorschuss? Reicht eine ausführliche (WhatsApp) Nachricht aus oder sollte es ein schriftlicher Brief per Einschreiben sein? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Hallo, ich würde ihm per Einschreiben von der Geburt Mitteilung machen und auch auf den Unterhaltsanspruch für Sie und das Kind hinweisen. Nicht Unterhaltsvorschuss sondern Unterhalt. Liebe Grüße NB
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