Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In Elternzeit und Beschäftigungsverbot? !

Frage: In Elternzeit und Beschäftigungsverbot? !

HimpelchenundPimpelchen

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Hallo. Ich bin grade in Elternzeit und wir möchten noch ein zweites Kind. Da ich aber direkt Beschäftigungsverbot bekomme, wenn ich schwanger werde, hier meine Frage. Wie viel Geld bekomme ich im zweiten Beschäftigungsverbot? Muss ich eine bestimmte Zeit zwischen Elternzeit und Schwangerschaft arbeiten gehen um etwas zu bekommen? Und wenn ja, wie lange? Liebe Grüße und danke für die Antwort schonmal


Ryberia_16

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Wenn du in Elternzeit bist bekommst du kein BV. Du kannst auch die Elternzeit nicht beenden um dann ein BV zu kommen. Die Elternzeit früher beenden kannst du nur zum neuen Mutterschutz. Endet deine Elternzeit bevor du schwanger bist, musst du natürlich wieder arbeiten. Wirst du dann schwanger bekommst du das, was du auch ohne BV bekommen würdest. Heißt, würdest du Vollzeit arbeiten, bekommst du deinen Vollzeitlohn im BV, könntest du aufgrund der Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeiten, bekommst du auch nur den Teilzeitlohn. Allerdings haben sich zum 01.01.2018 die Gesetzte geändert, so dass es relativ schwierig ist ein BV zu bekommen. Dein AG ist verpflichtet dir eine Ersatztätigkeit anzubieten, die du in jedem Fall annehmen musst. Ist das definitiv nicht möglich, dann erst bekommt man ein BV. Die Krankenkassen prüfen das seit diesem Jahr sehr genau. Übrigens wurde die Frage in den letzten Tagen zig mal beantwortet. Man kann hier eine Suchfunktion nutzen, damit die selbst Frage nicht dauernd wieder gestellt wird. Liebe Grüße Ryberia


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