Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Lebensgefährte und ich stehen kurz vor einer Trennung. Wir haben eine 6 Monate alten Sohn. Ursprünglich habe ich 2,5 Jahre Elternzeit beantragt und vom AG genehmigt bekommen. Nun wird mein Elterngeld mit dem 1. Geburtstag meines Sohnes auslaufen. Habe ich Anspruch auf Hartz 4, um das zweite Elternzeitjahr zu überbrücken? Einen Kitaplatz habe ich nicht, obwohl ich mich seit der Geburt des Kleinen bemühe. Ich hoffe bis zum Ende der geplanten Elternzeit einen zu finden.
Hallo,# Alleinerziehend können sie 14 Mo. EG bekommen. Ansonsten können Sie H IV bekommen, wenn der KV nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nur wenn Dein dann Ex zu wenig verdient. Er ist auch Dir zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Auch unverheiratet. Alternative zur Krippe ist eine Tagesmutter, Du hast einen rechtlichen Anspruch auf Betreuung. Kann die Gemeinde oder Stadt nix anbieten, dann müssen sie die Zusatzkosten tragen, wenn Du eine private Einrichtung nimmst. Trete denen auf die Füße !
Taschi3789
Ich bin zwar kein Experte, bin aber im März in die selbe Situation geraten. Der KV muss Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt für dich zahlen, sofern er kann. Der Unterhalt, Kindergeld und Elterngeld werden dir als Einkommen angerechnet und daran wird dann festgestellt ob du mit Hartz IV aufstocken kannst. Ich habe 16 Monate Elternzeit genommen und habe beim Jobcenter auch nicht klein bei gegeben und dann war es ok.
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