mikailsmama
Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde am 24.Oktober 2017 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Wir wollen nun das 2.Kind sobald der kleine 1 Jahr geworden ist(wäre dann am 24.10.2018 quasi). Nun meine Frage ist: darf ich während der Elternzeit nocheinmal schwanger werden und trotzdem Elterngeld beziehen? oder sollte man erst wieder arbeiten gehen(mindestens....?...Tage?) und dann erst wieder schwanger werden, um Elterngeld zu bekommen? Bin etwas irritiert, weil jeder etwas anderes sagt :( ich hoffe Sie können mir da ein wenig weiter helfen. :) mfg Mikails Mama :)
Hallo, Am besten nehmen Sie bis zum 14 LM EG. Dann bekommen Sie um so mehr, je schneller Sie schwanger werden. Liebe Grüße NB
malini
Schwanger werden darfst du jederzeit - bezüglich Elterngeld wäre es am Besten, erst wieder gearbeitet zu haben. Hast du Basis-EG oder EG plus beantragt? Es werden beim Basis-EG 12 und bei EG plus 14 Monate ausgeklammert, d.h. spätestens ab Januar 2019 hast du ohne Einkommen Nullrunden für die neue EG-Berechnung.
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