Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Impfpflicht Corona Beschäftigungsverbot

Frage: Impfpflicht Corona Beschäftigungsverbot

mommytobetwo

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Guten Abend Frau Bader meine Frage besteht darin ob der AG mich aufgrund meiner fehlenden Corona Impfung in der Schwangerschaft kündigen kann. Ich bin seit Anfang Dezember im Beschäftigungsverbot welches der AG selbst ausgesprochen hat aufgrund der Arbeitsbedingungen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sind, wenn ich es richtig verstehe, erst im Bv gewesen und dann kam die Impfppflicht. Dann betrifft es Sie ja nicht, Sie arbeiten ja eh nicht.Dies im Zusammenhang mit dem besonderen Kündigungsschutz führt dazu, dass cih der Ansicht bin, dass er es nicht kann. Aber es gibt dazu noch keine Urteile (ich wüsste es zumindest nicht). Liebe Grüße NB


Berlin!

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Nein, das kann er nicht. Die Impfpflicht ist gedacht für diejenigen, die auch im Betrieb sind. Also an Patient*innen arbeiten, Kontakte haben. Menschen, die warum auch immer trotz bestehendem Arbeitsvertrag länger nicht arbeiten, müssen die Impfung erst nachweisen, wenn sie wieder arbeiten. Dann aber spätestens. So ist jedenfalls Momentan der stand der Literatur, soweit ich es gelesen habe. Rechtsprechung dazu gibt es noch nicht.


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