Mitglied inaktiv
Wir haben beirteits einen Sohn, der durch eine ICSI (1. Versuch) entstanden ist. Nun überlegen wir, ob wir noch ein 2. Kind haben wollen. Wir sind beide privat bei derselben Krankenkasse versichert, die auch die Kosten beim 1. Kind übernommen hat. Auf Anfrag, wie es bei der Kostenübernahme bei einem 2. Kind aussieht, wurde uns nur ein allgemeines Schreiben geschickt, das besagt, dass wir alle möglichen Unterlagen einreichen müssen. Z.B. bei wem die Ursache liegt, neue Befunde bzw. aus den letzten 2 Jahren. Wir waren ziemlich vewirrt: die Ursache wurde ja vor knapp 2 Jahren geklärt; muß das innerhalb von so kurzer Zeit wiederholt werden? Wir sind ja nicht zum Spaß in den letzten 2 Jahren immer mal wieder zum Arzt gelaufen; woher sollen wir also Befunde aus diesem Zeitraum haben? Müssen wir wirklich so tun, als wären die Untersuchungen noch nicht gemacht worden und müssen alles nochmal durchmachen? Wissen Sie Rat? Oder gibt es Erfahrungen auf diesem Gebiet?
Hallo, die prüfen vielleicht wegen der Gesetzesänderung neu? Gehen Sie doch mal auf das Experten - und RUB-Forum. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich habe gelesen, dass Sie auch schon mal die Empfelung geben, ins Kinderwunsch-Forum zu gehen und da das Unterforum "ICSI". Ich finde im Kinderforum aber kein "ICSI-Unterforum". Meinen Sie die allgemeine Kinderwunsch-Infoseite? Allerdings geht meine Frage auch um das 2. Kind. Vielleicht können Sie mir ggf. den Link hier rein kopieren.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit dem 2. Kind schwanger. Das erste Kind hat den Nachname des Vaters. Soweit ich weiß, war es bisher so, dass dieser Name dann auch automatisch für weitere Kinder als Nachname gilt. Wie ist es denn jetzt aber durch das neue Namensrecht? Dürfte unser zweites Kind jetzt auch meinen Nachnamen tragen? Oder ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Hallo :) Kind 1 ist 2023 geboren, die Elternzeit habe ich beim 2. Kind für den Mutterschutz kurzzeitig unterbrochen (davor nicht gearbeitet), Kind 2 ist im April 2025 geboren. Nach dem Ende vom Mutterschutz im Juni bin ich wieder in Elternzeit gegangen. Steht mir jetzt erneut eine Jahressonderzahlung (Tvöd Pflege) zu, wie nach der Geburt des er ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Hallo, Unser 1. Kind wurde im Juli 25 geboren. Nun möchte ich gerne ein Nebengewerbe anmelden, um mir etwas dazuverdienen. Wir würden uns gerne für nächstes Jahr ein Geschwisterchen wünschen. Wenn ich nun ein Nebengewerbe anmelde, wann mache ich das am besten? Nach der EZ von Kind 1 (Endet Oktober)? Dann würde sich mein Elterngeld von vor Kind ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schließfach
- Nacharbeit Arzttermin kind
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen