I.171287
Hallo Frau Bader, ich arbeite bei einem Anwalt und das macht die Sache schwieriger. Kurz zur Situation: ich habe dort meine Lehre gemacht und wurde dann für zwei Monate übernommen mit mit schriftlichen Vertrag. Danach musste ich gehen und ca. ein halbes Jahr später wieder anfangen und mein Chef und och haben vorerst eine mündliche Vereinbarung geschossen das ich eine unbefristet Stelle erhalte. Um alles ander würde er sich kümmern und einen Vertrag aufsetzen. Was ja eigentlich nicht weiter schlimm ist, denn ich kriege immer pünktlich mein Geld, meine Sozialbeiträge werden von ihm mit getragen, also alles wie es sich gehört. Jetzt habe ich aber erfahren das ich schwanger bin und habe nun sorge das er jetzt alles abstreiten und ich mit leeren Hände da steh. Auch ein mündliche Vertrag ist gültig aber wie kann ich das beweisen. Können Sie mir vielleicht helfen?
Hallo, Beweis ist doch, dass Sie eine Abrechnung/ Lohn bekommen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich ist eine Beschäftigung ohne befristeten Vertrag ein unbefristeter Vertrag. Du kannst nachweisen dass er Dich beschäftigt hat - und er kann NICHT nachweisen dass Du nur befristet beschäftigt bist. So könnte man im Streitfall da ran gehen. LG Sabine
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