Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

höchst wahrscheinlich schwanger...3 Monate vor wieder Einstieg nach elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: höchst wahrscheinlich schwanger...3 Monate vor wieder Einstieg nach elternzeit?

Mf9013

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Guten abend!!! Sehr wahrscheinlich bin ich nun wieder schwanger... Hatte meiner Chefin etwas aufgesetzt das ich die mein Vertrag auf 50% reduzieren möchte...aber noch habe ich nichts bestätigt bekommen...was gilt den dann? Und ich habe mich auch um eine andere Stelle in einer anderen Einrichtung beworben was einfach besser klappen würde...sage ich das besser direkt ab oder soll ich erst mal abwarten? :-( Habe ich in der alten Firma dann trotz evtl BV anrecht auf Gehalt....und wie schaut es mit der Reduzierung aus wenn ich bis zum bekannt geben der ss noch keine Bestätigung habe??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der neue Vertrag gilt erst nach Unterschrift beide Parteien 2. Klar geht ein neuer Vetrag, Problem. wird es, wenn dort von Anfang an ein BV gilt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Solange keine Vertragsänderung unterschrieben ist beidseitig, solange gilt der alte Vertrag. Neuen Job eingehen und im Wissen dass es ein BV gibt unterschreiben geht nicht. So antwortet Frau Bader immer drauf. Weil Dir ja vor Unterschrift schon klar ist, dass Du da gar nicht arbeiten wirst.


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