Patball
Hallo zusammen, erstmal Hallo, ich bin neu hier und das ist mein erster Beitrag - sollte ich irgendwelche Forumsregeln missachten vorsorglich Sorry. (ich habe sie noch nicht gelesen) Wir haben folgendes Problem: Geburtstermin ist der 03.09.16, Mutterschutz dann am 23.07.16. Wir haben das jetzt immer Januar erfahren und somit ist die Zeit zum Wechsel für den Steuerklassenwechsel von 4 auf 3 bei meiner Frau verstrichen um einen höheren Elterngeldbezug zu erhalten. Jetzt kann man ja den Verzicht auf Ausklammerung beatragen mit dem Elterngeldantrag, dann sollte das auch noch bei uns funktionieren wenn wir richtig gerechnet haben. Wir würden dann kommende Woche den Wechsel beantragen und meine Frau wäre dann von Feb 16 - Juli 16 in der Steuerklasse 3. (abzüglich den Mutterschaftstage am Ende des Monats Juli) Ist das denn so korrekt und geht das in der Regel immer durch ? Und zweitens: Was passiert denn z.B. wenn die Geburt einige Woche zu früh ist ? Gilt dann der geplant Geburtstermin oder der reale für den Bezug der 6 Monate in der neuen Steuerklasse ? (Angenommen schon im Juli, dann wäre der Mutterschutz bereits im Juni) Vielen Dank schon einmal voraus für Eure Hilfe
Hallo, man muss 7 Mo,. in der neuen Steuerklasse sein. Das ist doch hier unproblematisch mit Ausklammerung Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Man benötigt 7 Monate in der besseren Lohnsteuerklassen. Der Mutterschutz vor der Geburt ist allerdings freiwillig, sie kann darauf verzichten. Ausklammerung heißt man verzichtet auf Monate die einen schlechter stellen und greift auf welche davor zurück. Wenn die Bedingungen erfüllt sind. Bringt Euch nix.
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