Guten Tag! Ich bin mit unserem zweiten Kind schwanger. Ich nehme nach der Geburt 12 Mon Elternzeit, mein Mann (wir sind verheiratet) möchte auch wieder zwei Vätermonate nehmen. Nun ist es aber so, dass wir getrennt leben. (Ich in Berlin und er in Brandenburg) Hat er damit überhaupt Anspruch auf Elterngeld? Welche zusätzlichen Anträge müssen evtl. gestellt werden? Bzw wann und wo muss er angeben, ob er das Kind in seiner Elternzeit bei mir zuhause betreut? UND die zweite Frage: Das Kind wird ehelich (aber vom Vater getrennt lebend) geboren, muss mein Mann die Vaterschaft anerkennen, oder reicht der Umstand, dass wir verheiratet sind aus? Viele Fragen und Unsicherheiten dank der deutschen Bürokratie! Das Leben könnte doch so einfach sein! Vielen Dank!
von diedee82 am 25.06.2013, 14:08