Isaka
Liebe Frau Bader, meine Tochter ist am 03.02.2013 geboren und ich habe für ein Jahr Elternzeit beantragt bzw. genommen (bis 03.02.2014). Da sie mein erstes Kind ist, habe ich mir das alles sehr einfach vorgestellt-Karriere und Kleinkind unter einen Hut zu bringen-. Ab Februar 2014 einen KiTa Platz zu bekommen und wieder Vollzeit (37,5Std/Woche) arbeiten zu gehen, ist gar nicht so einfach, wie ich mir das dachte. Einen KiTa Platz habe ich bis dato noch nicht. 100%ig können die KiTa's meiner Wahl, mir dies erst im Januar 2014 zu- oder absagen. Doch auch wenn sich bis Februar noch etwas in der Richtung tut, möchte ich in der ersten Zeit, das heißt in dem ersten halben bis ein Jahr lieber auf Teilzeit (30 Std wöchentlich) gehen. Da ich Shopmanagerin in einem Textilen-Einzelhandels-Unternehmen bin (großes UN/50-60 Shops in Deutschl. mit mehreren 100 Mitarbeitern), gehe ich im Schichtsystem und Samstag, sowie teilweise Sonntag arbeiten. Ich möchte nicht, dass meine Maus 10 Std in der Kita bleiben muss (mein Freund geht auch VZ arbeiten), aber ich weiß auch, dass wenn ich mich einmal runter stufen lasse, es schwer sein wird, nach einiger Zeit meine alte Position wieder zu erhalten. Hätte ich das alles vorher gewusst, hätte ich drei Jahre Elternzeit beantragt und wäre nach dem ersten Jahr für die restliche Zeit in Teilzeit arbeiten gegangen. Wie heißte es so schön?! "Hätte, hätte, Fahrradkette" Nun meine Fragen: Wenn ich meine Elternzeit erst einmal um ein halbes oder ein Jahr verlängern würde (oder sogar 2 Jahre?), hätte ich dann auch Anspruch auf Teilzeitarbeit in meinem Unternehmen (30Std/Woche) um dann nach der verlängerten Elternzeit wieder Vollzeit als Shopmanagerin arbeiten zu können? Wenn ja, wie errechnet sich dann das Gehalt? Und sollte dies nicht gehen, habe ich im Februar, nach meiner einjährigen Elternzeit Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung (30Std/Woche), wenn ich mich dazu entscheide und wie errechnet sich dann das Gehalt? -ich habe eine unbefristeten Arbeitsvertrag als Shopmanagerin in Vollzeit/162 Std im Monat)- Ich hoffe ich habe nicht zu viele unnütze Fakten in meinem Text :) Ich bedanke mich sehr für Ihre Antwort. Ganz liebe Grüße Isaka
Hallo, wenn Sie direkt nach der Geburt weniger als 2 Jahre beantragt haben, können Sie die EZ nur mit Zustimmung des Ag verlängern Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die Frage ist, macht Dein AG mit wenn du in Teilzeit gehst. Weil, jetzt benötigst Du seien Zustimmung, ohe die geht das nicht. Wäre anders wenn du bereits sofort gesagt hättest, 1te Jahr daheim, 2te Teilzeit. dann hättest du, auch ohen Zusimmung des AG sagen könen, das 3te mache ich auch TZ. oder gehe wieder Vollzeit arbeiten. man muß sich halt immer für 2 Jahre festlegen, ansonsten Änderungen immer nur mit Zustimmung des AG. Mein Rat auch, such Dir eine Tagesmutter. Das könnte, gerade wegen Einzelhandel, sinnvoller werden. Und, in vielen gemeinden kostetn Tagesmütter und Krippen das gleiche für die Eltern. rechtsanspruch hast du eh nur auf betreuung, nicht darauf das es ein KiTa-Platz wird.
Isaka
Anhang: Wie ist es, wenn ich jetzt ein Jahr Verlängerung beantrage, der AG zustimmt und ich mir für die Zeit eine TZ Anstellung in einem anderen Unternehmen suche (30std). Habe ich dann nach dem Jahr wieder Anspruch auf meine alte Stelle? Und ist es bei einer Verlängerung auch so, dass der AG eine TZ Beschäftigung in einem anderen Unternehmen nur ablehnen darf, wenn dieses in direkter Konkurrenz zu ihm steht? Danke und liebe Grüße Isaka
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