Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hab ich noch ein Arbeitsverhältnis?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hab ich noch ein Arbeitsverhältnis?

Ribsi

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab nach den 3 Jahren Elternzeit noch nicht voll einsteigen können, da der Kindergarten erst im September beginnt und meine Tochter im Mai schon 3 Jahre geworden ist. Auch Krippenplatz hatte ich keinen bekommen und arbeite seit einem Jahr auf 450 € Basis. Nun erklärte mir eine Kollegin, dass ich nach Ablauf der Elternzeit nicht mehr Angestellte bin, wenn ich auf 450 € Basis arbeite, sondern nur Aushilfe. Nun bin ich aber wieder Schwanger, seit genau einem Monat vor Ablauf der Elternzeit. Wenn ich das nun meinem Arbeitgeber erzähle, kann er mich nun einfach ab September nicht mehr einstellen? Oder bin ich automatisch noch "dabei" weil ich ja überlappend in meiner Elternzeit schwanger geworden bin. Weiß es ja auch erst seit kurzem. Danke im Voraus für ihren Rat. Ribanna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, was mit dem AG vereinbart wurde. Wenn der Vertrag beendet ist u ein neuer Vertrag nur für den Minijob besteht, haben Sie keine KK. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ist man bei 450€ krankenversichert ? Was genau hast Du denn schriftlich vereinbart mit dem AG ? Mai war ja schon, in welcher Woche bist Du ? Die Elternzeit ist ja schon seit Mai vorbei. Solange keiner den Vertrag gekündigt hat gilt es wie unbezahlter Urlaub. Och empfehle nix von der Schwangerschaft zu sagen und diese Vereinbarungen so schnell wie möglich schriftlich zu erfassen. Sag Du brauchst es für Deine Unterlagen.


peekaboo

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ab September so arbeiten wie früher da ansonsten kein Kita Platz da ist. Sprich sie kann ihrem "alten" Vertrag nicht nachkommen/einhalten. Ist sie dann nicht automatisch "raus"? LG Peeka


Sternenschnuppe

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Wenn sie das alles mündlich so ausgemacht haben dann ist das wie unbezahlter Urlaub oder begrenzt bis September 450€ Das bräuchte man aber schnell schriftlich dass der alte Vertrag dann wieder auflebt. Daher nix von der Schwangerschaft sagen und schriftlich geben lassen. Der AG klingt schlüssiger wenn er sagt es wäre ganz ungewandelt, so abeitet sie ja seit Ende der Elternzeit auch. Sie müsste nachweisen dass es ab September anders sein sollte. Unmöglich ohne Nachweis.


peekaboo

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Ich hab nach den 3 Jahren Elternzeit noch nicht voll einsteigen können, da der Kindergarten erst im September beginnt und meine Tochter im Mai schon 3 Jahre geworden ist Nun bin ich aber wieder Schwanger, seit genau einem Monat vor Ablauf der Elternzeit. Ergo hätte sie m. M. nach im Mai ihrem alten Vertrag nachkommen müssen.. aber wie Du schon schreibst, wenn Sie nichts schriftliches hat hat sie eh Pech... den Minjob kann er ihr nicht mehr kündigen, aber wie das mit dem Hauptjob ist bzw wie sie da raus kommt weiß ich nicht


Sternenschnuppe

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ja, etwas wirr. Daher mein Rat das so schnell wie möglich schriftlich nachzuholen und vorher nix von der Schwangerschaft sagen.


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