Honda666
Hallo hab da eine Frage. Ich bin seit 1 Jahr krank und wollte Elterngeld beantragen , nun wurde mir gesagt das ich nur den Mindestsatz bekommen würde da ich krank war . Ich weiß aber das Schwerbehinderte Menschen nicht benachteiligt werden dürfen wegen einer Behinderung . Ich habe eine Schwerbehinderung von 70 % und bin wegen meiner Behinderung krank geschrieben ist das dann keine Benachteiligung ????? . Danke für die Antworten
Hallo, ich verstehe das nicht. Wenn Sie krankgeschrieben sind, bekommen Sie die 300 €. warum sind Sie dann benachteiligt? Weil sie wegen ihrer Behinderung krankgeschrieben sind? Das hat doch erst einmal nichts mit der Schwangerschaft zu tun Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Verstehe die Frage nicht so ganz. Du hast doch gar keinen Lohnausfall, da sind 300€ mehr als vorher doch mehr als alle haben die arbeiten.
CKEL0410
hallo ich glaube das krankengeld wird ganz normal als einkommen gerechnet, also die letzten 12 monate sind die grundlage. wenn du wegen der ss krank geschrieben wärst dürften dir keine nachteile entshene, aber da du wegen deiner behinderung krank bist sieht es wohl anders aus.
Sternenschnuppe
Hallo Krankengeld ist nicht als Einkommen zu werten beim Elterngeld, es sei denn es entsteht aus schwangerschaftstechnischen Gründen, Dann ist es nicht zum Nachteil zu werten. Quelle zum Beispiel hier : http://www.elterngeld.com/forum/viewtopic.php?t=132 Hatte auch noch eine offiziellere Seite, aber die finde ich grad nicht wieder
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