Guten Tag Frau Bader,
gerne möchte ich meine Elternzeit, welche ich aktuell für 12 Monate beantragt habe, auf weitere 12 Monate ausdehnen.
1.) Muss in diesem Schreiben für den AG ein Grund genannt werden? Oder kann diese Verlängerung ohne Grund erfolgen?
2.) Ist es korrekt, dass ich dann weiterhin komplett versichert bin?
3.) Elterngeld habe ich für 12 Monate beantragt. Bekomme ja daher für die weiteren 12 Monate kein Geld mehr, aber muss die Elterngeldstelle darüber auch informiert werden, dass ich die Verlängerung beantrage?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüße
von
Bondgirl888916
am 30.01.2017, 14:52
Antwort auf:
Gründe für Verlängerung
Hallo,
1. Nein. Aber es gibt keinen Anspruch auf Verlängerung
2. Ja, wenn Sie nicht über 450 € arbeiten
3. Nein
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2017
Antwort auf:
Gründe für Verlängerung
Du musst keine Gründe angeben oder es der Elterngeldstelle melden, allerdings kann der AG ablehnen, weil du dich für die ersten zwei Jahre festlegen musstest. Wenn du nur ein Jahr beantragt hast, kann er ablehnen.
von
malini
am 30.01.2017, 15:09
Antwort auf:
Gründe für Verlängerung
Du musst keine Gründe nennen, der AG aber auch nicht, wenn er ablehnt.
Regel das zeitig, damit Du ggf. fristgerecht kündigen kannst.
von
Sternenschnuppe
am 30.01.2017, 16:38