ClioMausi05
Hallo Frau Bader, ich habe Elternzeit für 18 Monate beantragt. Mein Kind ist jetzt leider erkrankt und ich möchte die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern. Muss ich einen Grund für meine Verlängerung angeben und evtl. eine Bescheinigung vom Kinderarzt vorlegen? Kann der AG das verlangen? Und kann der AG trotz Krankheit meines Kindes die Zustimmung zur Verlängerung ablehnen? (Wir sind ein Vier-Mann-Betrieb!) MfG
Hallo, wenn man weniger als zwei Jahre Elternzeit beantragt, besteht kein Anspruch auf Verlängerung.Das Gesetz sieht zwar in Ausnahmefällen eine Verkürzung vor, eine Verlängerung aber nur, wenn das andere Elternteil erkrankt. Ich würde mit dem Arbeitgeber persönlich reden und ihm die Umstände darlegen. Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Ich glaube der ag könnte ablehnen, wenn du 2 Jahre genommen hättest könnte er nicht ablehnen, ich würde das Gespräch suchen, vielleicht weiss er von diese Regelung auch nichts. http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2012/03/29/zustimmung-des-arbeitgebers-zu-einer-verlangerung-der-elternzeit-%E2%80%93-ermessenentscheidung/ http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/verlaengerung-der-elternzeit/05/
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Hallo Frau Bader, ich bin Wissenschaftlerin mit einem befristeten Arbeitsvertrag und nach der Geburt unserer Tochter aufgrund der Nutzung von Chemikalien im Labor aktuell im Stillbeschäftigungsverbot. Laut meines Wissens wird nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz der Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) an einen befriste ...