Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gilt nach Elternzeit nicht automatisch der alte Vertrag?

Frage: Gilt nach Elternzeit nicht automatisch der alte Vertrag?

Wunderzirkus

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Hallo Frau Bader, am 07.04. endet meine Elternzeit. Davor habe ich in Teilzeit gearbeitet. Ich habe meinem AG mitgeteilt, dass ich dies nicht wahrnehmen kann und Stunden reduzieren möchte. Heute habe ich ein Schreiben erhalten, dass überhaupt keine Teilzeit möglich ist, sondern nur Vollzeit, aufgrund von Kurzarbeit. Ist das rechtens? Nach der Elternzeit lebt das bisherige Arbeitsverhältnis doch wieder auf. Muss er mir nicht mindestens meine alte Stelle anbieten oder kündigen. Er hofft natürlich, dass ich das von mir aus mache. Vielen Dank und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich liegt der alte Vertrag wieder auf. Ein Anspruch auf Reduzierung der Teilzeit haben Sie, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine betrieblichen Gründe dagegen stehen. Das müsste doch Ihrem Arbeitgeber eigentlich entgegenkommen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wegen Kurzarbeit von Teilzeit auf Vollzeit ? Das ist aber die falsche Richtung oder ? Dein bisheriger Vertrag ist gültig. Da müsste er kündigen und sich an die Fristen halten. Wie lange hattest Du denn Elternzeit ?


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