Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gilt ab einem mündlich ausgesprochenem Beschäftigungsverbot eine Lohnfortzahlun?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gilt ab einem mündlich ausgesprochenem Beschäftigungsverbot eine Lohnfortzahlun?

dianabae

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Mein AG erteilte mir mündlich ein BV am 29.08.22. Die Gefährdungsbeurteilung erfolgte aber erst am 12.10.22 und heute am 03.11.22 bekomme ich nun Post dass ich erst ab dem 12.10.22 ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen habe,was so ja gar nicht stimmt.Nun meint mein AG mir für den Monat September keinen Lohn zahlen zu müssen da ich ja nicht arbeiten war(obwohl ich ja eigentlich schon im BV war).Ist das so rechtens?Dazu kommt noch dass er nun den Monat September mit in die Berechnung für den Mutterschutz Lohn einbezogen hat und sich so mein mutterschutzlohn erheblich verringert,da ich ja gar nicht arbeiten durfte.Darf er das,da ich mündlich ja schon im September im BV war?Sollte ich mich an einen Anwalt richten oder wird dass zu nichts führen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich hab jetzt noch mal im Mutterschutzgesetz gestöbert. Dort steht nirgends, dass ein Beschäftigungsverbot der Schriftform unterliegt. Praktisch haben Sie aber doch das Problem, dass Sie nicht nachweisen können, dass er Ihnen ein mündliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. wenn er dies bestreitet sind sie unentschuldigt von der Arbeit fern geblieben und es gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn ". Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Für mein Empfinden bist du unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen. Ob nur eine mündliche Aussprache für ein BV ausreichend ist, bezweifle ich. Die Krankenkassen erstattet ja schließlich deinem AG das Geld.


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