Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gibt es einen Höchstsatz beim Beschäftigungsverbot?

Frage: Gibt es einen Höchstsatz beim Beschäftigungsverbot?

BambiSH

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Sehr geehrte Frau Bader, als angestellte Zahnärztin befinde ich mich seit 5 Wochen im Beschäftigungsverbot. Nun erhielt ich mein erstes Gehalt und es fiel niedriger aus als erwartet. Ich gehe davon aus, dass sich das Gehalt aus denen der letzten 3 Monate bzw. 13 Wochen ergibt. Mir wurde erklärt, dass es auch da eine obere Grenze von 6050€ gibt aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Ist das richtig? Schöne Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann würden Sie ja benachteiligt. Der AG wird schon den vollen Betrag zahlen müssen. Erstattet wird es aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Liebe Grüße NB


Lina_100

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Hallo, für die Erstattung aus der Umlage wohl ja. Der Arbeitgeber muss Ihnen m.E. aber den vollen Betrag zahlen, er bekommt eben nur weniger vom Sozialversicherungsträger wieder. LG


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