Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

gibt es einen GESETZLICHEN Anspruch auf die Tz für 5 JAhre

Frage: gibt es einen GESETZLICHEN Anspruch auf die Tz für 5 JAhre

mellomania

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mein Mann ist Meister. er hat einen Antrag auf die neue Teilzeit gestellt. Dieser wurde abgeleht. Begründung er sei meister, das ginge nicht. jetzt meine Frage. gibt es einen gesetzlichen Anspruch? wo finde ich die regularien? hat jemand das Gesetz parat? das Unternehmen ist weltweit tätig und hat an unserem Standort tausende Mitarbeiter im Schichtsystem. er wollte immer Freitags frei haben um sich da um die Kinder zu kümmern... lieben Dank euch


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier geht es um die neue Brücken Teilzeit. Die gilt für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmer und für einen Zeitraum von einen bis fünf Jahre. Der Antrag ist mindestens drei Monate vorher in Textform zu stellen. So, und jetzt zur eigentlichen Frage. Der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen ablehnen. Möglicherweise wwollte er mit der Ausführung, Ihr Mann sei Meister, erläutern, dass er andere Mitarbeiter führt und deshalb die Teilzeittätigkeit problematisch ist.Dies könnte als betrieblicher Grund gesehen werden. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Gesetzesgrundlage für den Teilzeitanspruch ist das Teilzeit- und Befestigungsgesetz (TzBfG). Die Befristung der Teilzeit ist in Paragraph 9a geregelt. Die Begründung "bei einem Meister geht das nicht" ist keine ausreichende Begründung!


mellomania

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er hat noch keine schriftliche ablehnung abe die fordern wir jetzt ein. der hat vom stellvertreter sogar schriftlich, dass dieser die freitage übernimmt und die schichten fährt. er ist der erste der den antrag stellt daher denken wir die haben jetzt einfach abgelehnt und hoffen er belässt es dabei tut er aber nicht. unser problem ist, dass wir so viele steuern nachzahlen müssen dass es insgesamt besser ist, wenn er weniger arbeitet und weniger verdient. werden widerspruch einlegen. danke dir für die info


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