Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gewinneinkünfte für Elterrngeld trotz Verlust in Steuerbescheinigung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gewinneinkünfte für Elterrngeld trotz Verlust in Steuerbescheinigung?

Mette_75

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Hallo Frau Bader, bei mir liegen Mischeinkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Rahmen einer therapeutischen Ausbildung vor. Da die Ausgaben für jene Ausbildung jedoch hoch sind komme ich bei der Steuererklärung immer auf Verlust, so dass die Berechnung für das Elterrngeld laut meiner Steuerberaterin ausschließlich aufgrund der nichtselbständigen Tätigkeit erfolgt. Bedeutet das wiederum, dass ich dann keine Gewinneinkünfte habe, das es sich im Gesamten um 0€ Gewinn handelt oder muss ich zunächst jeden Geldeingang (die Zahlungen der Quartalsabrechnungen errfolgen 6 Mon. verspätet, so dass ich auch ohne aktuelle Tätigkeit Überweisungen erhalte) als Gewinn angeben? Allerdings weiß ich noch nicht wie hoch die nächsten Überweisungen sein werden.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nee, es zählt der Gewinn. Problenm ist nur, das Einkünfte, die Sie haben, das EG mindern. Das ist ein interessantes Problem. ich würde das mal so schriftlich der EG-Stelle mitteilen und auf Reaktion warten.... Liebe Grüße NB


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