Frage: Verlust Rechtsanspruch Betreuung

Hallo nochmal an alle, Danke erstmal. Aber meine Frage ist nicht ganz beantwortet. Wir stehen ein bisschen unter Zeitdruck. Daher nochmals meine Frage. Tut mir Leid. Aber das wäre wichtig zu wissen. Wenn ich einen zugewiesen Betreuungsplatz absage verliere ich den Rechtsanspruch. Verstehe ich, und ist in Ordnung.Aber für wie lange? Das laufende Jahr? Kann ich mein Kind fürs nächste Jahr wieder anmelden? Oder besteht für die komplette Kitazeit kein Anspruch mehr? Vielen Dank für eine schnelle Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Emmka

von Emmka am 03.09.2022, 10:08



Antwort auf: Verlust Rechtsanspruch Betreuung

Hallo, ich würde es so sehen, dass der Anspruch dann komplett verwirkt ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2022



Antwort auf: Verlust Rechtsanspruch Betreuung

Hallo, meinem Verständnis nach grundsätzlich/für immer (sinngemäß heißt es ja, dass die Kommune ihre Pflicht erfüllt hat, wenn sie einen Platz (keinen Wunschplatz) zugewiesen hat). Wenn Du ablehnst, müsstest Du darauf hoffen, dass irgendwo ein Platz frei wird, auf den kein anderes Kind ein Anrecht hat. Und das gibt es quasi nicht. 1. Kannst Du ja sowieso nicht arbeiten gehen, da Dein anderes Kind ja nicht betreut ist. Also warum diesen Platz ablehnen? Vielleicht ergibt sich später etwas günstigeres? 2. Hast Du nicht die Möglichkeit, dass Dir jemand bei der Betreuung hilft? Dein Mann, Großeltern, eine Babysitterin? Meine Freundin hatte eine Babysitterin engagiert, die ihre Kind täglich von der Tagesmutter abgeholt und rund 30 Minuten betreut hat, bis sie zu Hause war... Viele Grüße

von Mamamaike am 03.09.2022, 10:16



Antwort auf: Verlust Rechtsanspruch Betreuung

@Mamamaike Dankeschön. Die Betreuungszeit ist wirklich knapp. Ich habe mit meinem Mann geredet, dass er das/die Kind(er) abholen muss. Beide Elternteile müssen Abstriche machen. Das wäre also fast geklärt. Es gibt nur mehr Probleme. Unser kleines Kind ist erst zu Januar in der Betreuung angemeldet. Momentan bin ich ja noch zu Hause. Der Platz bei der Tagesmutter soll aber ab sofort besetzt werden. Das wird für uns nicht funktionieren. Unser Kind war in letzter Zeit häufig krank, und auch im Krankenhaus. Dadurch hat er die Masern Impfung verpasst. Wir holen dieses nach. Aber durch dass alles ist er sehr anhänglich und ängstlich geworden, und ich denke er braucht noch ein paar Monate bevor er in Betreuung geht. Auf lange Sicht muss er mit der Grunderkrankung leben, schon klar. Gerade fällt es uns schwer für einen Platz sofort zu nehmen. Wenn wir für dieses Jahr mit einem Platz leer ausgehen, ok auch echt schlimm. Aber wenn wir nie wieder einen bekommen... Drama!!!

von Emmka am 03.09.2022, 11:10



Antwort auf: Verlust Rechtsanspruch Betreuung

Dann nimmt doch den Kitaplatz und sucht weiter für beide Kinder. Kündigen kann man ja immer. Und reden mit den Einrichtungen auch.

von Neverland am 03.09.2022, 12:04



Antwort auf: Verlust Rechtsanspruch Betreuung

Da du das große Kind auf keinen Fall bei der TaMu unterbekommst, würde ich auf die Kita setzen. Die Chancen dann beide Kinder in eine Einrichtung zu bekommen sind da grösser.

von Neverland am 03.09.2022, 12:08



Antwort auf: Verlust Rechtsanspruch Betreuung

Also vielen Dank an alle. Ich denke langsam ich lebe in Bömischen Dörfern. Haben heute einen Brief von der Gemeinde bekommen. Das ich: 1. Nach § 24 Abs. 3 SGB für meine Tochter erst ab Februar 2023 einen Rechtsanspruch habe. Sie rechtzeitig angemeldet wurde, aber Sie für Februar keine Plätze vergeben. Dass das nächste Betreuungsjahr erst zum 01.09.2023 beginnt. Also alles richtig gemacht aber kein Platz. 2.Kind 2 mit 13 Monaten hat nach § 24 Abs. 2 SGB. einen Anspruch. Ich habe ihn aber zu spät angemeldet ( weiß ich mein Fehler, war da ganze Zeit krank), aber Sie für Kind zwei zeitnah einen Platz suchen. Darum hier gestern der Anruf der Nachbarschaftshilfe mit der Tagesmutter. 3. Mir gerne der Rechtsweg der Klage offen steht. - Klar kann ich klagen, aber der Landkreis hier hat noch nie ein Verfahren verloren. Fazit: Habe einen Platz für das kleine Kind ab sofort den wir so noch gar nicht brauchen. Das größe Kind wird erst 2023 berücksichtigt. Also bringt uns gar nichts zwecks Arbeit. Wir werden denke ich umziehen. Das ist eine schreckliche Gemeinde hier.

von Emmka am 03.09.2022, 12:48



Antwort auf: Verlust Rechtsanspruch Betreuung

Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz besteht erst ab 3 Jahren, davor hat man "nur" einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (also Kita oder Tagesmutter). Das wird der Grund sein warum dort steht, dass der Rechstanspruch beim großen Kind erst ab Februar besteht (falls es da 3 wird?). Hast du schonmal Kontakt mit der Tagesmutter aufgenommen. Wenn der Platz ab Januar gebraucht wird, ist das doch super ab jetzt für eine gaaaanz langsame Eingewöhnung ;-) Und beim anderen Kind würde ich mir das mit der Klage überlegen...

von roza_soza am 03.09.2022, 14:37



Antwort auf: Verlust Rechtsanspruch Betreuung

@roza_soza Ja Sie wird im Februar 3 Jahre. Man hätte ihr ja auch für 1 Jahr einen Platz in der Krippe/ Tagesmutter geben können ( auch angemeldet). Aber nichts. Realität ist es wird für 1 Kind keinen Platz geben. Und jetzt 389 Euro für eine Tagesmutter zu zahlen, während ich zu Hause bin mit dem anderen Kind sehe ich auch nicht ein. Habe auch gefragt ob wir den Platz bei der Tagesmutter nicht für unser 2.5 Jahre altes Kind nehmen können (hatte das Jugendamt vorgeschlagen). Das Kind kann sofort starten. Gemeinde will dass aber auch nicht. Das Jugendamt meinte wir werden vor September 2023 keine Chance auf einen Platz haben. Haben uns eigentlich auch einen Umzug nahe gelegt ( wäre in 3 Jahren spätestens eh geplant), da Sie meinten mit Hort sieht es hier noch schlechter aus. :-(

von Emmka am 03.09.2022, 15:09



Antwort auf: Verlust Rechtsanspruch Betreuung

Ich verstehe nicht warum das 1. Kind erst ab Februar 2023 einen Rechtsanspruch hat. Ich vermute, dass es in dem Monat 3 Jahre wird. Der Rechtsanspruch besteht ab dem 1. Geburtstag. Für das 2. Kind haben sie einen Betreuungsplatz zugeteilt bekommen. Wenn sie den ablehnen hat die Gemeinde ihre Pflicht getan. Sie können das Kind, egal ob es in Betreuung ist oder nicht, jedes Jahr neu anmelden damit es bei der Vergabe berücksichtigt wird. Über das reguläre Verfahren kann es einen Platz bekommen. Nochmals bei der Stadt auf die Zuteilung eines Platzes bitten können sie für das 2. Kind nicht. Platz einklagen geht auch nicht. Ein Umzug wird ihnen nicht helfen, da Gemeinden sich kontaktieren können und wenn die neue Gemeinde erfährt, dass die alte Gemeinde einen Platz zugeteilt hat welcher abgelehnt wurde können die sich darauf berufen. Spätestens beim Einklagen eines Platzes bzw. Schadensersatz fordern wegen Arbeitsausfall wegen fehlender Kinderbetreuung wird es auffallen. Den Anspruch haben sie mit Ablehnung des Platzes für das 2. Kind nicht mehr. Welchen Monat haben sie bei der Anmeldung der Kinder angegeben? Für das 1. Kind sieht das anders aus, wobei es mit drauf ankommt welchen Monat sie für den Start angegeben haben. Denn sollten sie zu dann keinen Platz zugeteilt bekommen haben können sie klagen und haben Anspruch auf Entschädigung. Ob das auch greift wenn sie den Platz für das 2. Kind abgelehnt haben und deshalb zu Hause sind weiß ich nicht. Kann sein, dass sie deshalb keinen Anspruch auf Entschädigung haben.

von Ani123 am 03.09.2022, 23:03



Antwort auf: Verlust Rechtsanspruch Betreuung

@Ani123 Kind 1 ist angemeldet in Kita und Kindergarten. Kitaplatz wohlen Sie ihr wohl nicht geben. Darum der Rechtsanspruch ab 3 Jahre. Kind 1 ist zum. 12 September angemeldet. Kind 2 zum 1 Januar. Als Anmerkung: Kind 2 ist nicht gegen Masern aktuell geimpft. Kann also gar nicht sofort starten. Egal wie ich/ wir uns entscheiden wir sind doch momentan die Leidtragenden, richtig? Option 1: Kind 2 geht zur Tagesmutter (ab sofort, obwohl erst Januar angemeldet). Muss ich bezahlen. Arbeiten kann ich trotzdem nicht. Also verliere ich Geld. Option 2: Ich lehne ab. Da Kind 1 nicht betreut ist, und ich sowieso nicht arbeiten kann. Dann verliere ich den Anspruch für Kind 2. Gehalt bekommen ich aber auch nicht und hab finanziellen Probleme. Option 3: Nehmen den Platz nicht. Lasse beide Kinder privat betreuen bis der Umzug zu meinen Eltern durch ist, und Familie aushelfen kann. Bau mir 80 km weiter alles neu auf, aber habe da dann vielleicht auch keinen Anspruch auf Betreuung für Kind 2, weil ich einmal abgelehnt habe? Das kann doch nicht sein! ich rufe morgen früh beim Jugendamt an.

von Emmka am 04.09.2022, 07:35



Antwort auf: Verlust Rechtsanspruch Betreuung

Du kannst jetzt und sofort für Kind 1 klagen. Da Rechtsanspruch auf Betreuung. Seit es 1 Jahr alt ist.

von Neverland am 04.09.2022, 09:39



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