Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlust der Partnerschaftsbonusmonate durch Zwangsauszahlung Resturlaub

Frage: Verlust der Partnerschaftsbonusmonate durch Zwangsauszahlung Resturlaub

Ina2787

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Liebe Frau Bader, mein Partner und ich starten Anfang Februar in die Partnerschaftsbonusmonate. Leider hat mir mein Arbeitgeber jetzt mitgeteilt, dass 80 Stunden Resturlaub auf Vollzeitbasis im April ausgezahlt werden. Daran lässt sich nichts ändern. Das stellt meinen Partner und mich nun vor finazielle Schwierigkeiten, da wir beide bereits abgeschlossene Teilzeitverträge für den Zeitraum haben und man mir bei der Familienkasse dazu nur die Auskunft gegeben hat, dass wir vermutlich den ganzen Bonus zurückzahlen müssen. Unsere Kinder sind 2020 geboren, für uns scheint also noch die alte Regelung bzgl. Bonus zu gelten? Erfüllt man in einem Monat nicht den Stundensatz, muss alles zurückbezahlt werden - ist das richtig? Gibt es eine Möglichkeit die Partnerschaftsmonate doch wahrzunehmen? Eventuell über unbezahlten Urlaub im April, der die 80 zusätzlichen Stunden ausgleicht? Oder ist das nicht zulässig? Eine andere Lösung fällt mir leider nicht ein.. Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen! Viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich muss nachfragen. Urlaub darf nicht ausgezahlt werden, es sei denn, der Vertrag endet. Worum handelt es sich? Liebe Grüße NB


Dojii

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Ich verstehe nicht ganz was du mit 80h Resturlaub meinst, sind das angehäufte Überstunden? "Echter" Urlaub darf eigentlich gar nicht ausgezahlt werden, solange das Arbeitsverhältnis nicht endgültig endet. Von daher gibt es für diesen Fall auch keine Regelung - er ist rechtlich nämlich gar nicht erlaubt. Für die PB-Monate zählen nur die tatsächlich geleisteten Stunden. Durch die Auszahlung von vorher geleisteten Überstunden verliert ihr also tatsächlich nicht den Anspruch auf die PB-Monate (das gilt auch bei Kindern, die vor 09/2021 geboren wurden). Aber die ausgezahlten Überstunden werden natürlich mit dem Elterngeld in den PB-Monaten verrechnet, die außerplanmäßige Zahlung verringert also das dir zustehende Elterngeld.


Ina2787

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Hallo, vielen Dank für deine Antwort! Es handelt sich dabei um übergesetzlichen Urlaub - mir wurde geagt, dieser wird nach dem 3. Jahr (ist aus 2020) ausgezahlt. Ich könnte den Urlaub nur noch diesen Dezember nehmen. Da ich aber in Elternzeit bin, geht das natürlich nicht. Danke für die Info mit den PB-Monaten! Das klingt auf jeden Fall beruhigend! Viele Grüße


Dojii

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Ok, dann sollte das maximal Auswirkungen auf die Höhe deiner PB-Monate haben, aber nicht auf den grundsätzlichen Anspruch. Wenn die Auszahlung auf der Lohnabrechnung als Einmalzahlung oder sonstiger Bezug erfolgt, wird die Zahlung nicht einmal auf das Elterngeld angerechnet. Nur wenn es als laufend steuerpflichtiger Lohn auf der Abrechnung deklariert wird, wird es mit dem Elterngeld verrechnet.


Neverland

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Das was dein AG sagt, ist falsch. In der EZ ruht der VZ-Vertrag. VZ-Urlaub kann da also nicht verfallen. Der Urlaub den du während TZ in EZ angesammelt hast, ist dagegen etwas anderes


Ina2787

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Liebe Frau Bader, danke für Ihre Rückmeldung! Es handelt sich um übergesetzlichen Urlaub aus 2020. Der Vertrag endet nicht, es gibt lediglich eine Änderung von Voll- auf Teilzeit.


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