Ina2787
Liebe Frau Bader, mein Partner und ich starten Anfang Februar in die Partnerschaftsbonusmonate. Leider hat mir mein Arbeitgeber jetzt mitgeteilt, dass 80 Stunden Resturlaub auf Vollzeitbasis im April ausgezahlt werden. Daran lässt sich nichts ändern. Das stellt meinen Partner und mich nun vor finazielle Schwierigkeiten, da wir beide bereits abgeschlossene Teilzeitverträge für den Zeitraum haben und man mir bei der Familienkasse dazu nur die Auskunft gegeben hat, dass wir vermutlich den ganzen Bonus zurückzahlen müssen. Unsere Kinder sind 2020 geboren, für uns scheint also noch die alte Regelung bzgl. Bonus zu gelten? Erfüllt man in einem Monat nicht den Stundensatz, muss alles zurückbezahlt werden - ist das richtig? Gibt es eine Möglichkeit die Partnerschaftsmonate doch wahrzunehmen? Eventuell über unbezahlten Urlaub im April, der die 80 zusätzlichen Stunden ausgleicht? Oder ist das nicht zulässig? Eine andere Lösung fällt mir leider nicht ein.. Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen! Viele Grüße!
Hallo, ich muss nachfragen. Urlaub darf nicht ausgezahlt werden, es sei denn, der Vertrag endet. Worum handelt es sich? Liebe Grüße NB
Dojii
Ich verstehe nicht ganz was du mit 80h Resturlaub meinst, sind das angehäufte Überstunden? "Echter" Urlaub darf eigentlich gar nicht ausgezahlt werden, solange das Arbeitsverhältnis nicht endgültig endet. Von daher gibt es für diesen Fall auch keine Regelung - er ist rechtlich nämlich gar nicht erlaubt. Für die PB-Monate zählen nur die tatsächlich geleisteten Stunden. Durch die Auszahlung von vorher geleisteten Überstunden verliert ihr also tatsächlich nicht den Anspruch auf die PB-Monate (das gilt auch bei Kindern, die vor 09/2021 geboren wurden). Aber die ausgezahlten Überstunden werden natürlich mit dem Elterngeld in den PB-Monaten verrechnet, die außerplanmäßige Zahlung verringert also das dir zustehende Elterngeld.
Ina2787
Hallo, vielen Dank für deine Antwort! Es handelt sich dabei um übergesetzlichen Urlaub - mir wurde geagt, dieser wird nach dem 3. Jahr (ist aus 2020) ausgezahlt. Ich könnte den Urlaub nur noch diesen Dezember nehmen. Da ich aber in Elternzeit bin, geht das natürlich nicht. Danke für die Info mit den PB-Monaten! Das klingt auf jeden Fall beruhigend! Viele Grüße
Dojii
Ok, dann sollte das maximal Auswirkungen auf die Höhe deiner PB-Monate haben, aber nicht auf den grundsätzlichen Anspruch. Wenn die Auszahlung auf der Lohnabrechnung als Einmalzahlung oder sonstiger Bezug erfolgt, wird die Zahlung nicht einmal auf das Elterngeld angerechnet. Nur wenn es als laufend steuerpflichtiger Lohn auf der Abrechnung deklariert wird, wird es mit dem Elterngeld verrechnet.
Neverland
Das was dein AG sagt, ist falsch. In der EZ ruht der VZ-Vertrag. VZ-Urlaub kann da also nicht verfallen. Der Urlaub den du während TZ in EZ angesammelt hast, ist dagegen etwas anderes
Ina2787
Liebe Frau Bader, danke für Ihre Rückmeldung! Es handelt sich um übergesetzlichen Urlaub aus 2020. Der Vertrag endet nicht, es gibt lediglich eine Änderung von Voll- auf Teilzeit.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Frau Bader! Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...
Die letzten 10 Beiträge
- Insolvenz Betriebsstillegung schwanger Elterngeld
- LTA und Schwangerschaft
- LTA-Timing bei Schwangerschaft/Elternzeit nach laufender medizinischer Reha
- LTA-Timing bei Schwangerschaft/Elternzeit nach laufender medizinischer Reha
- Keine Position nach verlängerter Elternzeit
- Beschäftigungsverbot während Resturlaub
- Namensänderung und Sorgerecht
- Reitunfall
- Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe durch Nachbarn
- BESCHÄFTIGUNGS VERBOT