Resturlaub bei Kündigung in der EZ

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub bei Kündigung in der EZ

Guten Tag Frau Bader, Zu meiner Situation : ich bin im Juli schwanger geworden & direkt ins Beschäftigungsverbot gegangen. Derzeit bekomme ich Mutterschutzgeld. Mein ET wäre der 31.03.. soweit ich das richtig überblicken kann, habe ich für 2023 ein Resturlaub von 7 Tagen. Und angenommen mein Mutterschutz würde bis Ende Mai gehen wenn der kleine Zwerg pünktlich kommt, würden mir glaube ich noch ca 12 Tage Urlaub für 2024 zustehen. Jetzt ist es so, dass ich 3 Jahre Elternzeit meinem AG mitgeteilt habe, mir aber zum Beginn des 7. LM vom Baby eine neue Stelle suchen werde. Ich habe vor 1-6 Basis und dann 7-18 Elterngeld + zu nehmen und 12 Stunden wöchentlich dazu zu arbeiten.  Nun zu meiner Frage bzw meinen Fragen :  1. wie genau muss ich die Kündigung formulieren in Bezug auf die Auszahlung meines Resturlaubes ?  2. wie kann ich die Richtigkeit meines Resturlaubes möglichst sicher prüfen?  Ich habe zu meinem AG keinen persönlichen Kontakt mehr und möchte alles restliche nur noch über Schriftverkehr regeln, da es zu Streitigkeiten gekommen ist und daher möchte ich auf der sicheren Seite sein, das alles seine Richtigkeit hat.    Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert und sie können mir helfen.  Vielen Dank im Voraus !

von LunaCookie am 18.03.2024, 09:17



Antwort auf: Resturlaub bei Kündigung in der EZ

Hallo, mangels Angaben gehe ich davon aus, dass Sie Ihr jetziges Arbeitsverhältnis komplett kündigen wollen. Dann brauchen Sie gar nichts   bezüglich des Urlaubsanspruches zu schreiben, das läuft gesetzlich und automatisch. Die Urlaubstage sollten auf der Lohnabrechnung stehen.  Liebe Grüße NB 

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2024



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