Kündigung zum Ende der Elternzeit - Frist und Resturlaub?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung zum Ende der Elternzeit - Frist und Resturlaub?

Hallo Frau Bader ich möchte zum Ende meiner Elternzeit kündigen, um direkt im Anschluss eine neuen Stelle anzutreten. Nun endet meine Elternzeit offiziell am 13.5, mein erster Arbeitstag wäre der 14.5. (1) Kann ich überhaupt zu einem 'krummen' Datum kündigen oder nur zum 15. und zum Monatsende wie in meinem Arbeitsvertrag vereinbart? Macht es einen Unterschied wenn beide Seiten 'sich einig' sind und mein AG zustimmt mich zum letzten Tag der Elternzeit zu kündigen? (2) Ich habe noch reichlich Resturlaub, welchen ich mir gern auszahlen lassen würde. Ursprünglich hatte ich bei meinem alten AG beantrag, ab 14.5. in Teilzeit zurückzukehren. Wenn ich mir den Urlaub nun auszahlen lassen, steht mir der volle Betrag oder nur der Teilzeitbetrag zu? Herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen, Maria

von brln_mum_2018 am 08.02.2019, 16:13



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit - Frist und Resturlaub?

Hallo, das Ende der Elternzeit beinhaltet ein Sonderkündigungsrecht auch mitten im Monat. Der Urlaubsanspruch besteht immer für das aktuelle Arbeitsverhältnis. In Teilzeit entsteht also Urlaub für Teilzeit und in Vollzeit für Vollzeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.02.2019



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit - Frist und Resturlaub?

1) Du kannst zum Ende der Elternzeit (also zum 13.05.) kündigen mit einer Frist von 3 Monaten. (Dein AG kann das nicht.) 2) Der Urlaub wird so ausbezahlt, wie er auch angefallen ist. Wenn du also zB 20 Tage aus Vollzeit angesammelt hast, werden diese 20 Tage auch Vollzeit bezahlt. Alles andere macht ja keinen Sinn. Oder habe ich deine Frage falsch verstanden?

von -Talia- am 09.02.2019, 23:05



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