RamBoe
Guten Tag Frau Bader, Ich habe 18 Monate Elternzeit beantragt und nach 12 Monaten gekündigt. Geburt Mitte März 19, Kündigung Mitte Februar 20. Nun herrscht Uneinigkeit bei der Anzahl der Urlaubstage welche nun ausgezahlt werden müssen. 24 Urlaubstage hatte ich pro Jahr. 4,5 hatte ich Anfang 2019 genommen. Die Geschäftsleitung meint ich hätte Anspruch auf 10 Tage, wovon ich 4.5 schon genommen hätte. Ich bin der Meinung ich habe 24 Tage für 2019 und 3 für 2020, abzüglich der 4.5 Tage. Eine Kürzung der Urlaubstage wurde nie kommuniziert. Ich war der Meinung, dass eine Kürzung nach Kündigung nicht mehr vorgenommen werden darf. Die Geschäftsleitung meinte sie habe mit der Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit gesprochen und gemeinsam wäre man auf 10 Tage gekommen. Habe ich nun einen Denkfehler oder die Geschäftsleitung? Ich freue mich über eine Einschätzung ihrerseits. Freundliche Grüße RamBoe
Hallo, es ist üblich, dass gekürzt wird. Ich kann hier kein Fehlverhalten des AG erkennen. Liebe Grüße NB
mellomania
die geschäftsleitung darf die urlaubstage kürzen auch wenn du gekündigt hast. eben wenn es um die auszahlung geht. für jeden monat, den du komplett in ez bist, anteilig. war bei mir auch so. steht in deinem elternzeitschreiben nichts darüber drin? ich kenne keine firma die das nicht macht.
Nelie1113
Leider sind beide Antworten falsch. Es darf gekürzt werden, wenn gekündigt wurde, nicht jedoch wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das Arbeitsverhältnis bereits beendet und es wurde zuvor keine Kürzung ausgesprochen? Dann hast Du tatsächlich Anspruch auf alle Urlaubstage, auch die, die während der Elternzeit angefallen sind. Hier interessiert auch nicht, was üblich ist, sondern nur ob die Kürzung vorher ausgesprochen wurde oder eben nicht.
mellomania
ist das arbeitsverhältnis schon BEENDET? oder hast du im februar auf WANN?? gekündigt? wenn es noch läuft macht der AG jezt von der kürzung gebrauch und dann ist es rechtest.
SumSum076
Hab dazu dies Urteil gefunden: BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 19.5.2015, 9 AZR 725/13 (mit Pressemitteilung: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2020&nr=18044&linked=pm&titel=_K%FCrzung_des_Erholungsurlaubs_wegen_Elternzeit) Demnach scheint es so zu sein: Kürzt ein Arbeitgeber während der Kündigungsfrist, kann er kürzen. Kürzt er nach Vertragsende - bei der nachträglichen Abrechnung -, dann geht das nicht! Wäre also die Frage, ob dein AG schon während der Kündigungsfrist (als der Vertrag noch lief) schon sagte, dass er kürzen möchte. Oder hat er davon erst nach Vertragsende gesprochen? Gruß Sabine
RamBoe
Hallo, Ich habe gekündigt zum 15.2.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe