Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in Elternzeit - Resturlaub

Frage: Kündigung in Elternzeit - Resturlaub

RamBoe

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Guten Tag Frau Bader, Ich habe 18 Monate Elternzeit beantragt und nach 12 Monaten gekündigt. Geburt Mitte März 19, Kündigung Mitte Februar 20. Nun herrscht Uneinigkeit bei der Anzahl der Urlaubstage welche nun ausgezahlt werden müssen. 24 Urlaubstage hatte ich pro Jahr. 4,5 hatte ich Anfang 2019 genommen. Die Geschäftsleitung meint ich hätte Anspruch auf 10 Tage, wovon ich 4.5 schon genommen hätte. Ich bin der Meinung ich habe 24 Tage für 2019 und 3 für 2020, abzüglich der 4.5 Tage. Eine Kürzung der Urlaubstage wurde nie kommuniziert. Ich war der Meinung, dass eine Kürzung nach Kündigung nicht mehr vorgenommen werden darf. Die Geschäftsleitung meinte sie habe mit der Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit gesprochen und gemeinsam wäre man auf 10 Tage gekommen. Habe ich nun einen Denkfehler oder die Geschäftsleitung? Ich freue mich über eine Einschätzung ihrerseits. Freundliche Grüße RamBoe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist üblich, dass gekürzt wird. Ich kann hier kein Fehlverhalten des AG erkennen. Liebe Grüße NB


mellomania

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die geschäftsleitung darf die urlaubstage kürzen auch wenn du gekündigt hast. eben wenn es um die auszahlung geht. für jeden monat, den du komplett in ez bist, anteilig. war bei mir auch so. steht in deinem elternzeitschreiben nichts darüber drin? ich kenne keine firma die das nicht macht.


Nelie1113

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Leider sind beide Antworten falsch. Es darf gekürzt werden, wenn gekündigt wurde, nicht jedoch wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das Arbeitsverhältnis bereits beendet und es wurde zuvor keine Kürzung ausgesprochen? Dann hast Du tatsächlich Anspruch auf alle Urlaubstage, auch die, die während der Elternzeit angefallen sind. Hier interessiert auch nicht, was üblich ist, sondern nur ob die Kürzung vorher ausgesprochen wurde oder eben nicht.


mellomania

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ist das arbeitsverhältnis schon BEENDET? oder hast du im februar auf WANN?? gekündigt? wenn es noch läuft macht der AG jezt von der kürzung gebrauch und dann ist es rechtest.


SumSum076

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Hab dazu dies Urteil gefunden: BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 19.5.2015, 9 AZR 725/13 (mit Pressemitteilung: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2020&nr=18044&linked=pm&titel=_K%FCrzung_des_Erholungsurlaubs_wegen_Elternzeit) Demnach scheint es so zu sein: Kürzt ein Arbeitgeber während der Kündigungsfrist, kann er kürzen. Kürzt er nach Vertragsende - bei der nachträglichen Abrechnung -, dann geht das nicht! Wäre also die Frage, ob dein AG schon während der Kündigungsfrist (als der Vertrag noch lief) schon sagte, dass er kürzen möchte. Oder hat er davon erst nach Vertragsende gesprochen? Gruß Sabine


RamBoe

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Hallo, Ich habe gekündigt zum 15.2.


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