Kathleen2408
Guten Abend Frau Bader, ich hoffe Sie können mir zu folgender Situation weiterhelfen: Ich befinde mich seit dem 10.12.18 in Elternzeit. Mein Mann und ich wollten diesen jeweils für sieben Monate aufteilen, (wir arbeiteten im selben Büro und dies wurde mit dem AG auch so abgesprochen). Kurz nach dem ich meine Elternzeit anmeldete (bis 13.05.19 sollte diese dauern), wurde mein Mann gekündigt und ich bat um Verlängerung der Elternzeit bis 13.10.19-dies wurde vom AG abgelehnt. Ich ging in Widerspruch, doch daraufhin erhielt ich keine Rückmeldung. Nun ist es so, dass die Betreuung unseres Kindes nicht abgesichert ist und ich für diesen AG auch einfach nicht mehr arbeiten möchte, weswegen ich die Kündigung einreichen werde, die zum Ende der Elternzeit das Arbeitsverhältnis beendet. Jetzt ist mir aber noch eingefallen, dass ich 30 Tage Resturlaub habe. Lt. Arbeitgeber werden Urlaubstage aber nicht ausbezahlt. Was passiert dann mit meinem Resturlaub? Ich würde mich über eine Rückmeldung Ihrerseits freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hallo, ein Anspruch auf Verlängerung haben Sie nicht, da sie weniger als zwei Jahre nach der Geburt beantragt hatten. Den noch nicht genommenen Urlaub muss der Arbeitgeber aber auszahlen, das ist gesetzlich so in § 7 Abs. 4 BUrlG geregelt. Liebe Grüße NB
mellomania
ähm doch. bei beendigung des arbeitsverhältnisses muss er diese auszahlen. wie sollen diese sonst vergütet werden? du kannst sie ja nicht mehr nehmen schau mal hier: Laut § 7 Abs. 4 BUrlG ist Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann, abzugelten. Die verbleibenden Urlaubstage müssen also vom Arbeitnehmer, sofern zeitlich möglich, genommen werden. Bleiben Urlaubstage darüber hinaus bestehen, muss ein Urlaubsentgelt vom Arbeitgeber gezahlt werden. Das Urlaubsentgelt ist nicht mit dem Urlaubsgeld gleichzusetzen. Nicht wichtig ist, wer dabei das Arbeitsverhältnis und aus welchem Grund gekündigt hat. Das bedeutet, dass selbst wenn Sie als Arbeitnehmer kündigen, nicht Ihren Anspruch auf Urlaub aufgeben. Unterschiede entstehen durch den Zeitpunkt der Kündigung: Innerhalb der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni) besteht Anspruch auf anteiligen Urlaub – für jeden vollen Beschäftigungsmonat also ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Bei einer Kündigung zum 1. Juli oder später ist der komplette Mindesturlaub zu genehmigen. Auch in diesem Fall gilt jedoch die Regel, dass der Arbeitnehmer bereits 6 Monate im Unternehmen tätig gewesen sein muss. Falls dies nicht der Fall war, gilt die anteilige Regelung.
Kathleen2408
@ mellomania Danke für die schnelle Antwort:) Jedoch stehe ich jetzt ein bisschen auf der Leitung...Der Resturlaub den ich beschrieben habe, bezieht sich noch aus dem Jahr 2018/2017 - den habe ich angesammelt (das vergaß ich zu erwähnen).Aber da ich das Arbeitsverhältnis nicht mehr antreten möchte und werde, weiß ich nicht was nun aus den Urlaubstagen wird.(Obwohl ich darüber schon gelesen habe, dass mir dieser trotzdem zu stehen würde, aber ich weiß nun nicht wie es sich verhält bei Kündigung direkt nach der Elternzeit). Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken ;)
mellomania
da verfällt nix. angesammelter resturlaub, den du nicht nehmen konntest, steht dir ja im jahr nach wiedereintritt UND im nächsten jahr noch zur Verfügung zum nehmen. schau GENAU nach, wie viele Tage du noch hast, bist du in der elternzeit schwanger geworden und hattest wieder mutterschutz mit vorzeitiger Beendigung der Elternzeit? dann baut sich im Mutterschutz nämlich anteilig neuer Urlaub auf! die Reste der Elternzeit solltest du noch haben, stehen dir ebenfalls noch zur Verfügung, damit du eventuell bei einmen andren AG mit weniger stunden arbeiten kannst. mit der letzten abrechnung NACH ende des vertrags MUSS ALLER urlaub VOLL gezahlt werden! ich hatte da auch probleme, da der wiederaufgebaute aus dem mutterschutz bei denen aus dem raster gefallen war. 10 tage. daher schau genau nach!! und bitte im kündigungsschreiben um auszahlung der (anzahl) Urlaubstage!
KielSprotte
Urlaub aus 2017 verfällt spätestens am 31.03.18. Da du ja erst ab 12/18 in EZ bist, war dieser also schon längst verfallen.
Kathleen2408
Ich hab jetzt nochmal geschaut. Urlaubsanspruch 2018: 24 Tage; Resturlaub 2017: 3,5 Tage; bereits erhaltener Urlaub: 11 Tage; Resturlaub 27,5 Tage in 2018
Tini_79
Der EuGH hat sich kürzlich zum Verfall von Urlaub geäußert und der verfällt eben nicht ohne Weiteres. Du kennst doch gar nicht die genauen Umstände der TE, woher willst du wissen, ob sie den Urlaub nehmen konnte? Davon ab könnten auch Tarifverträge noch andere Regelungen enthalten.
mellomania
der urlaub kann im jahr der rückkehr aus der elternzeit genommen werden oder BIS ENDE DES FOLGEKJAHRES. :-) da is nix verfallen
KielSprotte
Da sie aber erst seit 12/18 in Elternzeit ist, ist der Urlaub 2017 bereits vorher verfallen, ausser sie kann nachweisen, dass sie ihn x-mal vergeblich beantragt hat. Das neue Urteil bezieht sich in erster Linie auf den Erbanspruch.
Tini_79
Dann bliebe ihr Urlaub aus 2017 für 15 Monate erhalten- da war sie dann bereits im Mutterschutz. Oder aus welchem anderen Grund sollte die AP in 2018 keinen Urlaub genommen haben?
Kathleen2408
Der Urlaub aus dem Vorjahr wurde bei uns immer mit ins nächste Jahr genommen und wenn man Urlaub nahm, wurden diese zuerst "abgebummelt". Ich habe 2018 11 Tage Urlaub genommen. Mehr war nicht drin, weil ich ab Ende August im Mutterschutz war und davor 14 Tage im Halbbeschäftigungsverbot. Außerdem wurde vom AG einmal Urlaub verweigert...Nun stünden mir aber noch 27,5 Tage Urlaub zu-die kann ich aber nicht mehr nehmen, da ich in den Betrieb nicht zurück gehen werde. Lt. AG werden übrig gebliebene Urlaubstage aber nicht ausbezahlt (im Arbeitsvertrag steht darüber allerdings nichts). Nun wollte ich eigentlich bloß wissen, was dann mit meinen Urlaubstagen passiert;) Aber mellomania schrieb ja bereits, ich soll in der Kündigung die Auszahlung fordern.
mellomania
wenn das arbeitsverhältnis endet MUSS der urlaub und MÜSSEN die angelaufenen überstunden AUSBEZAHLT WERDEN. Isso. ich hatte das auch so gemacht und hatte die Anzahl der noch stehenden Tage mit einer kleinen Tabelle in die Kündigung reingeschrieben. es dauerte bei mir länger und war ein kleiner kampf, da dort immer sachbearbeiter wechseln un keiner was wusste wegen meiner vorzeitigen beendigung wegen neuem mutterschutz damals. denn DA bauen sich grad wieder tage zusätzlich auf, die die nicht auf dem schirm hatten. aber ich konnte das eben nachweisen und es wurde dann alles gezahlt. daher schrieb ich, sie solle es alles aufgeslistet in die kündigung reinschreiben.
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