Tufi
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte in der Elternzeit kündigen, ich habe aber noch etwa 20 Tage Resturlaub. Mir ist nicht klar wie lange ist in diesem Fall die Kündigungsfrist (3 Monate ist in Elternzeit) und was passiert mit meinem Resturlaub? Besten Dank im Voraus
Hallo, während der Elternzeit gilt die vertragliche bzw. gesetzliche Frist, zum Ende der Elternzeit beträgt die Frist drei Monate. Der Resturlaub wird dann ausgezahlt. Liebe Grüße NB
mellomania
der urlaub wird bei kündigung ausbezahlt.
chrissicat
Die Kündigungsfrist ändert sich durch den Resturlaub nicht. Du kannst entweder mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen oder unter Einhaltung deiner individuellen Kündigungsfrist (s. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ansonsten BGB) jederzeit. Noch vorhandener Resturlaub wird dann ausbezahlt.
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