Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan noch in Elternzeit, habe jedoch vor, mein bestehendes Arbeitsverhältnis (aufgrund einer neuen Anstellung) ordentlich und fristgerecht zu kündigen. Bevor ich in den Mutterschutz/Elternzeit ging, konnte ich nicht alle Urlaubstage damals aus dem laufenen Jahr aufbrauchen. Ich würde im Rahmen der Kündigung meinen Arbeitgeber darum bitten, mir meinen Resturlaubsanspruch abzugelten (alles schriftlich natürlich). Meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, bis zu diesem Beendigungsdatum wollte ich auch gern den Urlaubsanspruch abgegolten bekommen. Bestehen Ihrer Meinung nach zu diesem Procedere irgendwelche Hindernisse? Muss ich dabei etwas beachten? Oder kann mir der Arbeitgeber den Urlaub im Nachhinein noch kürzen? Vielen Dank für Ihre Mühe! Freundliche Grüße sendet Ihnen Clivi8
von Clivi8 am 24.04.2018, 14:37