Elterngeld mit Nebengewerbe Verlust durch Covid

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld mit Nebengewerbe Verlust durch Covid

Sehr geehrte Frau Bader, Neben meinem Hauptjob habe ich von Mitte Januar 2020 bis Mitte Dezember 2020 ein Kleingewerbe angemeldet. Mittlerweile ist dieses wieder abgemeldet. Hier habe ich durch Corona Verlust gemacht. Nun habe ich auch in meinem Hauptjob aufgrund Corona von April bis Juni Kurzarbeit gehabt. Hier gibt es ja die Möglichkeit dies auszugrenzen. Aufgrund des Gewerbes wird ja aber das letzte Kalenderjahe herangezogen. Das wäre ja nur 2020. Hier hatte ich ja aber auf beiden Seiten erhebliche Verluste. Kann ich die 3 Monate Kurzarbeit im Hauptjob dennoch einzeln ausgrenzen lassen? 2019 hatte ich kein Gewerbe angemeldet also das kann ich ja dann nicht als Kalenderjahr nutzen oder? 2019 hatte ich vom Hauptjob her das gleiche Gehalt wie 2020 wenn man die Kurzarbeit weg lässt. Wirkt sich der Verlust des Gewerbes auf das Elterngeld aus? Bzw. Muss ich das dann überhaupt angeben? Kann ich mit der neuen Regelung einfach nur die Monate April bis Juni weglassen wie es bei nicht Selbstständigkeit ja momentan möglich ist? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

von Zasa93 am 25.01.2021, 20:55



Antwort auf: Elterngeld mit Nebengewerbe Verlust durch Covid

Hallo, es gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr - man kann aber Monate mit MG ausklammern - dann sind Sie bei 2019. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2021



Antwort auf: Elterngeld mit Nebengewerbe Verlust durch Covid

Nachtrag : Falls es wichtig ist: Der ET ist der 11.02. Dadurch bin ich seit dem 31.12. In Mutterschutz.

von Zasa93 am 25.01.2021, 21:01



Antwort auf: Elterngeld mit Nebengewerbe Verlust durch Covid

Auszug aus www.familienportal.de: Zeitraum bei Mischeinkünften (aus selbstständiger und aus nicht-selbstständiger Tätigkeit) Wenn Sie sowohl Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit als auch Einkünfte aus einer nicht-selbstständigen Tätigkeit hatten (sogenannte "Mischeinkünfte"), dann gilt für Sie der Zeitraum für Selbstständige. Dieser Zeitraum gilt auch dann für Sie, wenn Sie bei Ihrer selbstständigen Tätigkeit Verlust gemacht haben oder wenn Sie bei Ihrer selbstständigen Tätigkeit weniger verdient haben als bei Ihrer nicht-selbstständigen Tätigkeit. Aber durch das Mutterschaftsgeld verschiebt es sich auf 2019. du musst es aber aktiv beantragen!

Mitglied inaktiv - 26.01.2021, 08:56



Antwort auf: Elterngeld mit Nebengewerbe Verlust durch Covid

Puh, da scheintst du ja Glück gehabt zu haben, dass der Mutterschutz noch 2020 begonnen hat... LG luvi

von luvi am 26.01.2021, 09:29



Antwort auf: Elterngeld mit Nebengewerbe Verlust durch Covid

Im Antrag angeben, dass du aufgrund des Mutterschaftsgeldes das Jahr 2019 zugrunde legen willst und dann errechnet sich dein Elterngeld aus dem Einkommen der Monate Januar bis Dezember 2019.

von Dojii am 26.01.2021, 10:23



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