Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Berechnung mit Nebengewerbe - Rechnungslegung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld Berechnung mit Nebengewerbe - Rechnungslegung

Daniel1990

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Hallo Frau Bader, zunächst einmal danke für Ihre Arbeit hier. Ich habe mich bereits durch diverse Seiten des Forums gelesen und viel gelernt. Es stellt sich jedoch noch eine Frage im Bezug zur Elterngeld Thematik mit Nebengewerbe. Ich gehe zum 29.04.22 in Elternzeit. Habe neben meinem Vollzeit Job im Angestellten Verhältnis (Wodurch ich das Glück habe die vollen 1800€ Elterngeld zu bekommen) noch ein Nebengewerbe im Social Media Bereich. (Seit diesem Jahr keine Kleinunternehmer Regelung mehr, jedoch mit EÜR) In meinem Verständnis werden die Einkünfte aus dem Nebengewerbe auf das Elterngeld angerechnet, wenn sie mir zufließen, sprich auf mein Konto überwiesen werden. Wenn ich nun also in der Zeit des Elterngeld Bezuges 29.04.-28.9. keine Rechnungen stelle (und somit keine Zahlungen erhalte), sollte das Elterngeld auch nicht reduziert werden, oder? Wenn das so stimmt, zählt dann der Monat als Bezugszeitrum, in dem Fall der komplette April, oder das tatsächliche Beginn Datum, also der 29.04.? Ich hoffe meine Frage ist nicht zu speziell, denn leider finde ich dazu keine Antwort im Netz und auch meine Steuerberatung kann mir hier nicht helfen... Danke vorab & ein schönes Wochenende!


Dojii

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Es zählt der taggenaue Lebensmonat, also kommt es auf den Geburtstag deines Kindes an. Alles was vor dem 29.04. eingeht ist egal und alles was nach dem 28.9. eingeht ist egal. Das Datum der Rechnung spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist eben, dass nur das Zuflussprinzip gilt. Wenn du während des Elterngeldes eine Zahlung erhältst von einer Rechnung, die noch vor Beginn deines Elterngeldbezuges erstellt wurde, dann wird es trotzdem auf das Elterngeld angerechnet.


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