Hallo, meine Frau hat ein Nebengewerbe + Hauptjob und ist nun Schwanger. Nun ist unsere frage ob es rechtlich möglich ist, dass Nebengewerbe auf mich umzumelden, damit während des Elterngeldbezuges die Einnahmen aus dem Nebengewerbe nicht meiner Frau bei ihrem Elterngeldbezug angerechnet werden (Zuflussprinzip). 1. Ist es Rechtssicher möglich? 2. Welche fristen muss ich hier einhalten? Vielen Dank. mfg Dominik
von Dominik86 am 04.01.2021, 09:15