Hallo Frau Bader,
ich danke Ihnen für Ihre Hilfe immer mal wieder, das Forum ist hier für alle Belange sehr sehr hilfreich und ich bin dafür sehr dankbar.
Nun ist es so, dass ich ab dem 7. Lebensmonat meines Sohnes wieder für 15h/Woche arbeiten möchte, meine Vorgesetzte stimmt dem auch absolut zu (ist sogar sehr froh) und stimmt mit mir überein, dass es am meisten Sinn macht (auch von der anfallenden Arbeit gesehen) diese 15 h an zwei Tagen die Woche abzuleisten (derzeit ist Di/Mi im Gespräch aber das ist egal).
Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und habe von der Personalabteilung nun einen Änderungsvertrag zu meinem Arbeitsvertrag erhalten mit der Reduktion auf 15h/Woche.
Meine Fragen:
a) es steht hier nichts von Teilzeit in Elternzeit, zwar ist der Zeitraum den ich beabsichtige zu machen richtig angegeben und auch dass ich danach wieder Vollzeit arbeiten kann aber es steht nichts darin dass das eine TZ in EZ ist, oder reicht hierfür die Bestätigung die in einem extra Schreiben kam?
b) ich stille voll und werde auch wenn alles läuft wie gewünscht auch im 7. Monat zumindest noch hauptsächlich stillen. Im Vertrag steht jetzt nur 15h/Woche aber nicht dass es an zwei Tagen abgeleistet wird.
Wie ist es hier mit dem Anspruch der Stillzeit? Weil theoretisch gesehen kann sich die Personalabteilung darauf berufen, dass ich ja quasi 3h / Tag arbeiten könnte (=15h/Woche) In der Praxis wäre das aber auch nicht möglich (muss Studierende betreuen und dies einen ganzen Tag lang und am Tag zuvor vorbereiten).
Muss der Vertrag geändert werden (noch nicht unterschrieben) oder wie wird in der Praxis das mit der Stillzeit umgesetzt?
Vielen Dank für eine kurze Info hierzu!!
Viele Grüße
suzefox
von
suzefox
am 08.06.2022, 13:35
Antwort auf:
Gestaltung Arbeitszeit für Anspruch Stillzeit?
Hallo,
a. Verstehe ich nicht ganz. Zum einen brauchen Sie besser einen Ergänzungsvertrag, keinen Änderungsvertrag. Zum anderen sollte da genau drinstehen, wann Sie wieviel arbeiten.
b. Steht ja schon bei a. Ja, es sollte genau geregelt sein. Die Stillzeiten (bis zum 1. Geb) sind gesetzl geregelt in § 7 MuSchG:
Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde.
Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.06.2022
Antwort auf:
Gestaltung Arbeitszeit für Anspruch Stillzeit?
Der Änderungsvertrag ist doch sicherlich das, was du wolltest? Dann unterschreibe ihn nicht.
Schick statt dessen deinem Personal-SB was abgesprochen war: Teilzeit in Elternzeit ab Datum x, 15h wöchentlich, abzuleisten dienstags und donnerstags. Auf der Grundlage kann ein korrekter Vertrag gemacht werden.
Die Stillzeiten würde ich erst danach klären. ;) Oder du schlägst Arbeitszeiten vor, die das Problem umgehen wie dienstags bis donnerstags jeweils 5 h täglich
von
Pamo
am 08.06.2022, 15:32
Antwort auf:
Gestaltung Arbeitszeit für Anspruch Stillzeit?
Ja muss er. Im Zweifel gilt haargenau das was im Vertrag steht. Nur das.
von
Bone
am 08.06.2022, 16:48
Antwort auf:
Gestaltung Arbeitszeit für Anspruch Stillzeit?
Unterschreiben Sie den Vertrag kann es sein, dass ihr Arbeitsverhältnis an Tag X endet. Daher ist es wichtig, dass TZ in EZ darin steht.
Am besten ist es wenn die Arbeitszeiten im Vertrag mit drin stehen. Steht es nicht drin kann der AG sie zu anderen Zeiten einfordern.
Stillpause steht ihn je Arbeitstag ab einer gewissen Stundenzahl 45 Minuten zu. Wie viel Stunden es sein müssen können sie nachschauen.
Wie haben Sie geplant die Stillpause umzusetzen?
von
Ani123
am 08.06.2022, 18:00
Antwort auf:
Gestaltung Arbeitszeit für Anspruch Stillzeit?
Das schwierige daran ist dass es eine öffentliche Dienst Stelle ist. Vermutlich gibt es hier nur diese Art von Verträgen. Es steht aber darin dass ich nach der EZ wieder vollzeit arbeiten kann. Oder geht es dabei um Kündigungsschutz?
Von der Arbeitszeit, es gibt gleitzeit und wann man arbeitet spricht man mit dem vorgesetzten ab. Das ist seit 5 Jahren der gleiche und der wird es bis zur Rente bleiben. Daher sehe ich da keine Probleme.
Es geht mir eher darum wonach die Stillzeit tatsächlich berechnet wird und wie es angerechnet wird.
Auch zur Frage wie viel mit zusteht habe ich keine konkrete Quelle gefunden??
Würde 2 Tage also 7,5h arbeiten. Stillzeit würde ich an Arbeitsbeginn bzw Ende setzen weil Fahrwege zu lang sind für dazwischen.
von
suzefox
am 09.06.2022, 12:06